Somit erhält Bündgens eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt ist. Er muss zudem eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen.
Der Weihbischof hatte insgesamt 128.000 Euro von einer dementen Bekannten veruntreut. Die ältere und mittlerweile verstorbene Frau aus Kerpen erteilte Bündgens eine Vollmacht für ihr Konto. Möglicherweise war sie nicht mehr geschäftsfähig, als er ihr Geld in mehreren Tranchen auf sein Privatkonto überwies.
Später wurde ein Betreuer für die Frau eingesetzt, dem die Überweisungen auffielen. Bündgens argumentierte, er habe der Frau als Gegenleistung für das Geld ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie in Aachen eingeräumt, die er für 600.000 Euro erworben hatte. Laut Gericht hat er die 128.000 Euro mittlerweile zurückgezahlt.
Bündgens könnte kirchenrechtliches Verfahren drohen
Bereits im Juli 2021 hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Weihbischof erlassen. Sein Verteidiger legte dann den Einspruch ein, der nun zurückgenommen wurde. Nachdem Bündgens bei der Verkündigung des Strafbefehls aus gesundheitlichen Gründen vor Gericht fehlte, begutachtete ein Sachverständiger den Gesundheitszustand und die Verhandlungsfähigkeit des Geistlichen. Ab dieser Woche hätte er zur Hauptverhandlung vor Gericht erscheinen müssen. Die Termine am 7., 13. und 14. Oktober sind aufgehoben.
Seit Bekanntwerden des Vorwurfs Ende 2019 lässt Bündgens seine bischöflichen Ämter ruhen und meidet die Öffentlichkeit. Bei der Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe in der vergangenen Woche in Fulda fehlte er. 2006 war Bündgens zum Weihbischof sowie zum Bischofsvikar für die Caritas und zum Domkapitular ernannt worden.
Der Aachener Bischof Helmut Dieser hatte sich "schockiert" über den Vorwurf gegen seinen Weihbischof gezeigt. Er drang auf vollständige Aufklärung. Bündgens könnte nun auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren drohen.