Ein Weihbischof unterstützt den Diözesanbischof in der Leitung des Bistums. Er übernimmt bestimmte Aufgabenbereiche, etwa für eine Region, Personengruppen oder besondere Felder der Seelsorge. Ein Weihbischof trägt die bischöflichen Insignien wie Ring, Hirtenstab und Mitra. Traditionell wird ihm eine untergangene Diözese als Titularbistum zugeordnet.
Entwickelt hat sich das Amt im 13. und 14. Jahrhundert. Gebräuchlich ist der Begriff Weihbischof nur im deutschen Sprachraum. Andernorts spricht man vom Hilfs- oder Auxiliarbischof. In Deutschland sind Weihbischöfe stimmberechtigte Mitglieder der Bischofskonferenz. (kna)