Ein Weihbischof leitet selbst kein Bistum. Vielmehr unterstützt er den Bischof - den sogenannten Diözesanbischof - bei seinen Leitungsaufgaben. Oft sind Weihbischöfe für eine bestimmte Region, für Personengruppen oder besondere Felder der Seelsorge - vor allem für die Firmung - zuständig. Ein Weihbischof trägt die bischöflichen Insignien wie Ring, Hirtenstab und Mitra. Traditionell wird ihm eine untergangene Diözese als Titularbistum zugeordnet.
Entwickelt hat sich das Amt im 13. und 14. Jahrhundert. Gebräuchlich ist der Begriff Weihbischof nur im deutschen Sprachraum. Außerhalb des deutschen Sprachraums sind Bezeichnungen wie Hilfs- oder Auxiliarbischof üblich. Weihbischöfe tragen nach ihrer Weihe die bischöflichen Insignien Ring, Hirtenstab, Brustkreuz und Mitra. In Deutschland sind Weihbischöfe stimmberechtigte Mitglieder der Bischofskonferenz. (KNA)