Die Diözese Aachen teilte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit, die geänderte Grundordnung ebenfalls mit Jahresbeginn einzuführen.
Nach der neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes müssen Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.
Reform des Arbeitsrechts beschlossen
Die deutschen Bischöfe hatten die Reform des Arbeitsrechts Ende November beschlossen. Es betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind. Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.
In der Paderborner Erzdiözese wird die neue Grundordnung zunächst vorläufig angewendet. Dies gelte solange, bis ein neuer Erzbischof abschließend über die Umsetzung entschieden habe, erklärte Übergangsverwalter Michael Bredeck. Seit dem altersbedingten Rücktritt von Erzbischof Hans-Josef Becker am 1. Oktober ist der Erzbischöfliche Stuhl unbesetzt.