Am Dienstag ist in Berlin eine Pressekonferenz mit den beteiligten Abgeordneten vorgesehen, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Ankündigung hervorgeht. Laut Medienberichten vom Wochenende haben die beiden Gruppen ihre Entwürfe zusammengelegt und daraus ein gemeinsames Konzept erarbeitet. Damit wollen sie die Chancen für eine liberalere Regelung gegenüber einem Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) verbessern.
SPD für ein grundsätzliches Verbot
Der Gesetzentwurf der Gruppe Castellucci will die Suizidbeihilfe über das Strafrecht regeln und sieht ein grundsätzliches Verbot der geschäftsmäßigen, also organisierten Sterbehilfe vor. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können.
Der Gesetzentwurf der Gruppe um Katrin Helling-Plahr sieht den Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen vor, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären sollen. Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach der Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben.
Notlage oder keine Notlage
Die Gruppe um Renate Künast hat ein "Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben" vorgeschlagen. Darin wird unterschieden zwischen Sterbewilligen in einer medizinischen Notlage und jenen, die sich nicht in einer medizinischen Notlage befinden. Im ersteren Fall sollen Ärztinnen oder Ärzte sowohl für die Verschreibung als auch für die Beratung zuständig sein. Die beiden zuletzt genannten Entwürfe sind demnach zu einem Konzept zusammengelegt worden. Details sind derzeit noch nicht bekannt.