Absage von Jobcenter-Terminen aus religiösen Gründen möglich

Freiheit der Religionsausübung

Empfänger von Bürgergeld dürfen einem Medienbericht zufolge künftig aus religiösen Gründen Termine beim Jobcenter absagen. Das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine "neue Weisung" der Bundesagentur für Arbeit.

Symbolbild: Jobcenter - Agentur für Arbeit / © nitpicker (shutterstock)
Symbolbild: Jobcenter - Agentur für Arbeit / © nitpicker ( shutterstock )

Demnach müssen Jobcenter Melde-Termine verschieben, wenn jemand "glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein". Dazu zählten religiöse Feiertage, "die den Religionsangehörigen bestimmte Verhaltensweisen auferlegen/vorgeben", die sie am Besuch des Jobcenters hindern könnten.

Das Arbeitsministerium hatte dies laut Zeitung auf den Weg gebracht. "Hierdurch wird der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung im Rahmen des Bürgergeldes angemessen Rechnung getragen", wird eine Sprecherin zitiert.

Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit gehört zu den grundlegenden Menschenrechten. In Deutschland heißt es in Artikel 4 des Grundgesetzes: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Die ungestörte Religionsausübung - gleich welcher Konfession - soll ebenfalls gewährleistet sein.

Religionsfreiheit weltweit eingeschränkt / © N.N. (Open Doors)
Religionsfreiheit weltweit eingeschränkt / © N.N. ( Open Doors )
Quelle:
KNA