Die Empfehlung beruhe auf Hinweisen des Robert-Koch-Instituts (RKI), teilte die Kirche am Freitag in Hannover mit. Sie gehe bewusst über die Vorgaben hinaus, die laut der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen für die Religionsgemeinschaften gelten.
Laut der Verordnung kann bei 2G-Veranstaltungen auch auf das Abstandsgebot verzichtet werden. So erlauben etwa die katholischen Bistümer Osnabrück und Hildesheim ihren Gemeinden, einzelne Gottesdienste nach 2G-Regeln und ohne Abstand zu feiern.
Größtmöglichen Gesundheitsschutz gewährleisten
"Es ist unser Ziel, gottesdienstliche Verkündigung unter den Bedingungen der derzeit herrschenden Infektionslage zu ermöglichen und dabei einen größtmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten", erklärte der Vizepräsident des Landeskirchenamts, Ralph Charbonnier.
Wieder auf Gesang verzichten
Auch beim Gemeindegesang gibt die hannoversche Landeskirche Empfehlungen, die über die Corona-Verordnung des Landes hinausgehen. So solle bei Gottesdiensten, für die es keine Zugangsbeschränkungen gibt, in Innenräumen auf Gemeindegesang verzichtet werden. Im Freien sei Gesang mit Tragen von FFP2-Masken möglich. Bei Gottesdiensten unter 2G- oder 3G-Bedingungen, sei in Innenräumen das Singen mit Masken erlaubt und nur im Freien auch ohne Maske.
"Es ist schmerzlich, auch in dieser Advents- und Weihnachtszeit nur mit Einschränkung singen und musizieren zu können. Umso mehr freuen wir uns wenigstens auf ein gemeinsam gesungenes "O du fröhliche", was in den meisten Fällen möglich sein wird", sagte Charbonnier.