Dieser liegt der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vor. In vielen Pfarreien bestehe der Wunsch, vor allem Gottesdienste mit möglichst vielen Teilnehmenden ohne hygienebedingte Abstandsregeln zu feiern. Die Gemeinden sollten abwägen, inwiefern dies sinnvoll und angebracht sei, schreibt Wilk und verweist dabei auch auf die Beachtung des Grundrechts der freien Religionsausübung.
Freie Entscheidung
In den meisten Gottesdiensten gibt es bisher keine Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte; dafür gelten das Abstandsgebot und eine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Einzelne Ortskirchen wie die Bistümer Osnabrück und Hamburg ermöglichen ihren Gemeinden jedoch bereits Feiern nach 2G- oder 3G-Regeln, bei denen die Besucherobergrenze entfällt.
Die Gemeinden im Bistum Hildesheim können laut Wilk künftig einen Gottesdienst unter 2G- oder 3G-Regeln feiern, sofern sie am selben Tag weitere Gottesdienste nach der bisherigen Regelung anbieten. Auch Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen könnten nach 2G- oder 3G-Konzept abgehalten werden. Die regelmäßigen Gottesdienste sollten jedoch ohne Zugangsbeschränkungen und mit entsprechendem Hygienekonzept gefeiert werden, so der Generalvikar.
Evangelische Landeskirche handhabt es anders
Die evangelische Landeskirche Hannovers will einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (Dienstag) zufolge hingegen bei der bestehenden Regelung bleiben. "Es gelten Abstandsregeln, damit haben wir gute Erfahrungen gemacht", sagte Stefan Riepe, Eventmanager der Landeskirche.
Zu Weihnachten werde es aber wahrscheinlich Mischformen geben. So sei denkbar, dass eine Gemeinde einen Gottesdienst unter 2G-Bedingungen anbiete, wenn ein weiterer im Freien gefeiert werde. Ein Sprecher des Bistums Hildesheim erklärte: "Wie wir Weihnachten feiern, hängt von der Infektionslage und den Corona-Verordnungen ab."