Dabei können Gottesdienste weiter ohne Zugangsbeschränkungen gefeiert werden, wobei allerdings alle Vorsichtsmaßnahmen aus dem neuen Infektionsschutzkonzept befolgt werden sollen, wie Bischof Heinrich Timmerevers in einem Brief an alle Pfarreien schreibt, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt.
3G-Regel bei anderen Zusammenkünften
Für andere Zusammenkünfte kirchlicher Gremien, der Kinder- und Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung und der Seelsorge soll demnach die 3G-Regel gelten, nach der nur Geimpfte, Genesene und Getestete teilnehmen können. Schulpflichtige Kinder gelten dabei als getestet.
Für kirchliche Veranstaltungen "mit vorwiegend kulturellem oder freizeitlichem Charakter in Innenräumen" gilt die 2G-Regel, die nur Geimpften und Genesenen die Teilnahme erlaubt. Das Schreiben nennt als Beispiele Feste und Feiern, Chorarbeit, Freizeitreffs, Konzerte, Kulturveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen. Die Verantwortlichen für die jeweilige Veranstaltung müssen dabei die Einhaltung der Zugangsbeschränkungen kontrollieren.
Infektionsschutzkonzept bliebe im Wesentlichen unverändert
Das bisherige Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste bleibt im Wesentlichen unverändert. Bei einer Erhöhung der offiziellen Warnstufen kann es allerdings zu weiteren Einschränkungen beim Gesang kommen.
Bischof Timmerevers schreibt weiter: "Wir haben alle gehofft, dass eine 'Vierte Welle' milder ausfällt und uns größere Einschränkungen erspart bleiben. Nun zeichnet sich deutlich ab, dass auch dieser Winter eine Herausforderung wird."
Sachsen reagiert als erstes Bundesland
Sachsen hat als erstes Bundesland angesichts der sehr hohen Infektionszahlen eine neue Corona-Schutz-Verordung erlassen, die in großen Teilen auf die 2G-Regel setzt. Die Kirchen regeln dabei die "Zusammenkünfte zum Zwecke der Religionsausübung" weiter eigenständig.