Das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel hat eine Sozialerklärung in zehn Sprachen veröffentlicht. Unter dem Titel "Für das Leben der Welt - Das Sozialethos der orthodoxen Kirche" behandelt sie neben zeitlosen Grundfragen menschlichen Verhaltens auch besondere Themen der Gegenwart wie Umwelt, Sexualität und Familie, Bioethik und Migration.
Die US-Diaspora des orthodoxen Patriarchats war mit der Endredaktion der Erklärung betraut. Theologisch federführend war der australisch-US-amerikanische Erzdiakon John Chryssavgis. Er hatte sich schon zuvor in Sachen Ökologie und Sexualethik profiliert.
Neue Standortbestimmung
Im August 2000 hatte das Moskauer Patriarchat ein umfangreiches Dokument zur Soziallehre der russisch-orthodoxen Kirche vorgelegt. Es blieb bislang der einzige verbindliche Text aus der Orthodoxie zum Fragenkomplex Kirche und Welt. Zu den kirchlichen und geistlich-weltlichen Fragen, die seitdem debattiert werden, gab es noch keine oder nur traditionell konservative Stellungnahmen.
Die nunmehrige Standortbestimmung Konstantinopels kann als bisher wichtigste Frucht der "Großen Synode" von Kreta 2016 betrachtet werden. Nach der Forderung einer ganzheitlichen Pflege der Umwelt wendet sich das Dokument ausführlich den heißen Eisen der aktuellen Moraldebatte zu, zuerst dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Entsprechende Fälle müssten unverzüglich den zivilen Behörden und nicht nur dem Bischof angezeigt werden (§ 15).
Auch die orthodoxe Kirche verteidigt das Ideal vorehelicher Enthaltsamkeit. Sie weist aber darauf hin, wie schwer das unter dem heutigen Missbrauch von Sexualität als "Konsumierungsstrategie und Konsumgut" geworden sei (§ 18).
Kein Ausschluss von Sakramenten für Wiederverheiratete
Zur Gender-Diskussion hält die Erklärung fest (§ 19), dass "bestimmte Forderungen und Bedürfnisse hetero-, homo-, bisexueller und anderer Identitäten ... nicht einfach die Konsequenz einer privaten Entscheidung" seien. Niemand dürfe wegen seiner sexuellen Fixierung diskriminiert oder gar verfolgt werden. Ebenso werde aber die Kirche nie darüber schweigen, im Menschen das Abbild Gottes zu suchen. Auch könne ihr von keinem staatlichen Recht untersagt werden, ihren Standpunkt frei zu vertreten (§ 64). Eine deutliche Absage an Bestrebungen, der Kirche unter dem Vorwurf von Homophobie den Mund zu verbieten.
Konfessions- und religionsverbindende Ehen werden aus orthodoxer Sicht gebilligt, wenn auch nicht empfohlen (§ 21). Kirchlich geschlossene Ehen sollen auf Lebenszeit dauern, doch ist bis zu zweimal ihre Auflösung möglich. Auf keinen Fall dürften auf diese Weise Geschiedene und Wiederverheiratete von den Sakramenten ausgeschlossen werden.
Klare Ablehnung von Abtreibung
Diese orthodoxe Praxis unterscheidet sich ebenso von der römisch-katholischen wie die Position zu künstlichen Mitteln zur Geburtenregelung. Sie werden ausdrücklich zugelassen (§ 24). Dasselbe gilt für künstliche Befruchtung - doch dürfen dabei keine schon befruchteten Eizellen vernichtet werden. Ganz klar ist die Orthodoxie in ihrer Ablehnung jeder Form und Begründung von Abtreibung. Jedes noch so missgestaltete, kranke oder geistig behinderte Kind sei zum Leben auf Gott hin berufen (§ 25/26).
Religions-, Gewissens- und Glaubensfreiheit persönlich und in Gemeinschaft, das Recht auf privaten wie öffentlichen Gottesdienst und die religiöse Erziehung der Jugend durch die Kirche selbst werden ausdrücklich betont (§ 64). Weiter wird vom Recht einer Manifestierung der eigenen Religion, nicht aber auf ihre Verkündigung an Andersgläubige gesprochen. Gerade diese wurde und wird in Staaten mit islamischer Rechtsordnung untersagt.
Ja zu Diakoninnen
Säkularistische Tendenzen, die Kirche aus der Öffentlichkeit zu verdrängen, werden entschieden zurückgewiesen (§ 80). In diesem und anderen Anliegen müssten heute alle Christen zusammenstehen. Ihre Ökumene sei aber nicht nur Gebot in einer auf allen Gebieten zusammenwachsenden Welt. Es gehe auch um die äußere Sichtbarkeit der "Einen Kirche Christi". Daher dürfe die Suche nach gemeinsamer Glaubenswahrheit trotz aller Schwierigkeiten und Rückschläge nicht aufgegeben werden (§ 50). Ähnliches gelte auch für die nichtchristlichen Religionen (§ 55) und dort besonders für Judentum und Islam (§ 56).
Schließlich lässt die orthodoxe Grundsatzerklärung auch das Anliegen einer kirchlichen Berufung von Frauen nicht unbeantwortet: mit einem vollen Ja zu Diakoninnen und ausdrücklicher Offenhaltung von Nachdenken und Dialog über ein volles geistliches Amt der Frau in der Kirche.