Die Hilfe müsse auf den "Schutz der großen Mehrheit suizidaler Menschen ausgerichtet sein, die sich in einer überwindbaren Lebenskrise befinden", sagte Jüsten in Berlin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Orientierungsdebatte im Bundestag
Der Bundestag hatte sich zuvor in einer zweistündigen Orientierungsdebatte mit dem Thema befasst. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid unter Verweis auf das Selbstbestimmung am Lebensende aufgehoben.
Jüsten begrüßte ausdrücklich, dass der Bundestag sich "mit der komplexen Frage der gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids befasste. "Die Debatte hat gezeigt, dass der Bundestag anerkennt, dass die gesetzliche Neuregelung grundlegende Fragen unseres Menschseins und Zusammenlebens berührt und daher von einer intensiven politischen und gesellschaftlichen Debatte flankiert werden muss."
Therapeutische Begleitung notwendig
Suizidwillige bräuchten aber "keine Unterstützung bei der Umsetzung dieses Suizidwunsches, sondern eine therapeutische Begleitung, mit der gemeinsam nach Wegen der Bewältigung einer Lebenskrise oder der Anpassung an eine schwierige Lebenssituation gesucht wird", sagte Jüsten.
Vor diesem Hintergrund unterstütze er "die in der Orientierungsdebatte von vielen Abgeordneten geäußerte Forderung, dass eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe auch die Stärkung und den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung sowie Maßnahmen der Suizidprävention umfassen sollte."