Anglikanische Staatskirche ermöglicht Segnung queerer Paare

Das Gute würdigen

Nach einer Entscheidung vom Februar können homosexuelle Paare in Gottesdiensten der Church of England gesegnet werden. Die anglikanische Staatskirche veröffentlichte dafür nun weitgehend neutral gehaltene Texte und einen Leitfaden.

Segnung queerer Paare / © Harald Oppitz (KNA)
Segnung queerer Paare / © Harald Oppitz ( KNA )

Darin wird erneut betont, dass es sich nicht um eine Trauungszeremonie handele. Stattdessen gehe es darum, "das Gute in treuen und verbindlichen gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu würdigen".

Dies knüpft an einen Beschluss der Generalsynode vom Februar an, der international für Aufsehen sorgte. Damals folgten die Delegierten einer Empfehlung der Bischöfe, die einerseits ein Festhalten an der traditionellen Ehelehre vorsah: Die heilige Ehe sei ein Bund zwischen Mann und Frau. Andererseits wurde angeregt, ein "umfassendes seelsorgerisches Angebot" zu entwickeln, um LGBTQI+-Personen willkommen zu heißen, also Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle, Queere sowie Menschen sonstiger Geschlechtsidentitäten.

Beschluss stößt auf Widerstand

Das stößt vor allem in Afrika auf erbitterten Widerstand. Im April sagte sich das theologisch konservative anglikanische Netzwerk GAFCON (Global Anglican Future Conference) von der englischen Mutterkirche und ihrem Oberhaupt Justin Welby als angliokanischem Ehrenprimas los.

Neben den Segnungen in regulären Gottesdiensten will die Church of England bald auch eigenständige Feiern für Homosexuelle anbieten.

Grundlage ist ein weiterer Antrag der Generalsynode. Sie sprach sich im November mit 227 zu 203 Stimmen für ein solches Versuchsprojekt aus.

Eigenständige Feiern haben "experimentellen" Charakter

Die geplanten Feiern haben demnach "experimentellen" Charakter und sollen ebenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen. Kein Mitglied des Klerus sei verpflichtet, solche Dienste anzubieten, hieß es. Nach eingehender Prüfung werde in den nächsten Jahren entschieden, ob Homosexuellen-Segnungen formaler Bestandteil des anglikanischen Kirchenrechts werden könnten. 

Quelle:
KNA