Das bestätigte die Leitende Oberstaatsanwältin Monika Schramm am Dienstag auf Anfrage bestätigte. Der Regelstrafrahmen beträgt demnach von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Zuerst hatte das "Main-Echo" über die Anklage berichtet.
Anzeige des Bistums im Februar
Nach Angaben des Bistums Würzburg waren die Vorwürfe gegen den Priester am 11. Februar erstmals von Dritten an die Kirche herangetragen worden. Anschließend habe ein Gespräch mit der betroffenen Person stattgefunden.
Am 21. Februar erstattete das Bistum nach eigenen Angaben Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Drei Tage später habe Bischof Franz Jung eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Erst einen Monat später wurde die Öffentlichkeit informiert. Darum habe die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen gebeten.