Würzburgs Bischof Franz Jung verbot ihm öffentliche priesterliche oder seelsorgliche Dienste, wie die Bischöfliche Pressestelle am Donnerstag mitteilte. Vorausgegangen waren demnach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft; sie wurden eingestellt. Nachdem das Ergebnis einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung der Glaubenskongregation übermittelt worden sei, habe diese nach eingehender Prüfung die weitere Entscheidung dem Würzburger Bischof anheimgestellt.
Bekanntgeworden seien die Vorwürfe der Diözese am 3. Juli 2021. Bereits vorher seien sie bei der Polizei angezeigt worden. Bis zur Klärung des Sachverhalts hatte der Bischof dem Geistlichen am 7. Juli 2021 die Ausübung des priesterlichen Dienstes verboten, wie es heißt.
Verwaltungsangestellter beurlaubt
Bekannt wurde am Donnerstag ebenfalls, dass ein Verwaltungsangestellter der Diözese von Generalvikar Jürgen Vorndran wegen des Vorwurfs eines sexuellen Fehlverhaltens gegenüber einem Kind bis zur Klärung der Vorwürfe freigestellt wurde. Der Vorfall soll sich vor rund einem Jahrzehnt ereignet haben. Damals sei der Beschuldigte noch ehrenamtlich in der Kirche tätig gewesen sein. Ihm wurde vom Generalvikar nun jegliche ehrenamtliche Tätigkeit im kirchlichen Bereich untersagt, wie es heißt.
Der Vorwurf sei dem Bistum Ende Juni bekannt geworden. Nach einer ersten Prüfung habe man ihn der Staatsanwaltschaft gemeldet. Am Donnerstag seien auch die Haupt- und Ehrenamtlichen im Bereich der bisherigen Tätigkeit des Beschuldigten informiert worden.