Anwalt lobt katholisches Anerkennungsverfahren

Einzigartig

Der Münchner Anwalt Ulrich Wastl sieht die katholische Kirche bei der Gewährung von Anerkennungsleistungen für Missbrauchsbetroffene auf einem guten Weg. Auf Defizite macht der Jurist bei den evangelischen Kirchen aufmerksam.

Symbolbild: Sexualisierte Gewalt / © Jan Woitas (dpa)
Symbolbild: Sexualisierte Gewalt / © Jan Woitas ( dpa )

Der Münchner Anwalt Ulrich Wastl hat die Art und Weise gelobt, wie in der katholischen Kirche die Anerkennungsleistungen für Missbrauchsbetroffene ermittelt werden. "Ich halte dieses Anerkennungsverfahren für eine leider bislang singuläre, aber umso mehr positive Leistung der katholischen Kirche", sagte Wastl der "Süddeutschen Zeitung" Mittwoch. Dafür zuständig ist die eigens eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA).

Die Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl hat mehrere Gutachten zum Missbrauch in der katholischen Kirche erstellt, unter anderem in der Erzdiözese München-Freising, im Erzbistum Köln und im Bistum Aachen.

Wastls Worten zufolge ist damit das Ziel verbunden, den Betroffenen "ein möglichst einfaches Verfahren zur Verfügung zu stellen, in dem alle juristischen Probleme ausgeklammert sind". Das betreffe die Frage nach der Verjährung oder die nach einer Kausalität zwischen der Tat und dem entstandenen Schaden. "Das ist ja wirklich eine Leistung der katholischen Kirche, denn sie könnte sich auch hinstellen und all diese oben genannten Rechtspositionen einnehmen", so der Jurist. Die Betroffenen wären dann gezwungen, den oft schwierigen und leidvollen Weg des Zivilprozesses zu gehen.

Verfahren hätte früher starten sollen

Sein einziger Einwand sei, dass die Kirche das UKA-Verfahren elf Jahre zu spät gestartet habe. Andernfalls hätten nämlich noch mehr Betroffene davon profitieren können, erklärte Wastl: "Wir haben - soweit das für mich ersichtlich ist - jedenfalls bislang in keinem anderen gesellschaftlichen Bereich außerhalb der katholischen Kirche ein vergleichbares Anerkennungsverfahren für Betroffene sexuellen Missbrauchs."

Kritisch sieht der Anwalt die laufende Aufarbeitung in der evangelischen Kirche. Er halte diese bisher für "missglückt". Selbst im Jahr 2024 gebe es noch keine klare Benennung von Verantwortlichkeiten auf der Ebene derjenigen, die sexuellen Missbrauch gedeckt oder vertuscht hätten. Er wisse, dass die evangelische Kirche durchaus Leistungen erbringe im Bereich der Betreuung und psychologischen Unterstützung. "Aber ein einheitliches Anerkennungsverfahren wie die katholische Kirche hat sie nicht."

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )
Quelle:
KNA