Das erklärte der Pressesprecher des Konzilssekretariats, Erzbischof Job von Telmessos, erläuterte vor Journalisten in Kolymvari. Die Dokumente seien in zweiter Lesung beraten worden und würden nun zur Unterzeichnung durch die Vorsteher der zehn Kirchen vorbereitet. Anschließend sollen sie veröffentlicht werden. Über die Änderungen an den Beschlussvorlagen wurden keine Details mitgeteilt.
Außerdem berieten die Bischöfe in Erster Lesung eine Vorlage zur "Autonomie" einer Landeskirche, bei der es um die begrenzte Eigenständigkeit einer Kirche innerhalb ihrer Mutterkirche geht.
Wichtigkeit des Fastens auf der Agenda
Am Donnerstag steht das vierte Dokument über "Die Wichtigkeit des Fastens und seine Anwendung heute" auf der Tagesordnung. Das Dokument bekräftigt die Einhaltung der geltenden strengen Fastenregeln in der orthodoxen Kirche und enthält nicht - wie in früheren Phasen der Konzilsvorbereitung von reformorientierten Kreisen gefordert - Lockerungen angesichts der heutigen Arbeits- und Lebenswelten. Die konkrete Anwendung der Regeln wird aber gemäß dem orthodoxen Prinzip der "Oikonomia" den Ortsbischöfen anheimgestellt.
Das "Oikonomia"-Prinzip bedeutet so viel wie "kluge Haushaltung" und bezieht sich nicht auf den Regel-, sondern den Ausnahmefall. Im Namen der Barmherzigkeit sind dabei Abweichungen zwischen Leben und Lehre, Praxis und Prinzip geduldet.