Auch im Bistum Osnabrück gilt neues Arbeitsrecht ab Januar

Diversität gleich Bereicherung

Im katholischen Bistum Osnabrück gilt das neue kirchliche Arbeitsrecht ab 1. Januar. Nach der neuen Regelung müssen Kirchenmitarbeiter in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.

Diskussion um kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht (KNA)
Diskussion um kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das teilte die norddeutsche Diözese am Donnerstag mit.

Die deutschen Bischöfe hatten das Arbeitsrecht Ende November beschlossen. Es betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind. Die Neufassung war zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Mehrere Ortsbischöfe haben bereits angekündigt, sie zum 1. Januar in Kraft zu setzen.

Keine Bedrohung

Der Osnabrücker Generalvikar Ulrich Beckwermert erklärte: "Die neue Grundordnung sieht die Verschiedenheit der Mitarbeitenden als eine enorme Bereicherung für die kirchlichen Einrichtungen an - nicht als Bedrohung." Diesen Weg gehe die Diözese gerne mit. Das Bistum Osnabrück hat sich eigenen Angaben zufolge schon im Februar dazu verpflichtet, grundsätzlich keine arbeits- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen aufgrund der persönlichen Lebensführung der Mitarbeitenden zu ergreifen. 

Bistum Osnabrück

Sonnenschein am Dom zu Osnabrück / © Nicolas Ottersbach (DR)
Sonnenschein am Dom zu Osnabrück / © Nicolas Ottersbach ( DR )

Das Bistum Osnabrück besteht seit mehr als zwölf Jahrhunderten. Die Anfänge liegen im Jahre 780, als Kaiser Karl der Große in Osnabrück eine Missionsstation errichtete. Im Laufe der Jahrhunderte änderte sich die räumliche Gestalt des Bistums Osnabrück mehrfach.

Quelle:
KNA