Das teilte die norddeutsche Diözese am Donnerstag mit.
Die deutschen Bischöfe hatten das Arbeitsrecht Ende November beschlossen. Es betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind. Die Neufassung war zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Mehrere Ortsbischöfe haben bereits angekündigt, sie zum 1. Januar in Kraft zu setzen.
Keine Bedrohung
Der Osnabrücker Generalvikar Ulrich Beckwermert erklärte: "Die neue Grundordnung sieht die Verschiedenheit der Mitarbeitenden als eine enorme Bereicherung für die kirchlichen Einrichtungen an - nicht als Bedrohung." Diesen Weg gehe die Diözese gerne mit. Das Bistum Osnabrück hat sich eigenen Angaben zufolge schon im Februar dazu verpflichtet, grundsätzlich keine arbeits- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen aufgrund der persönlichen Lebensführung der Mitarbeitenden zu ergreifen.