Keine Ermittlungen mehr gegen Dekan - Kirchenverfahren läuft

Aussagen "erschüttern uns zutiefst"

Der Fall des wegen des Verdachts sexueller Grenzüberschreitungen freigestellten hochrangigen Geistlichen aus dem Bistum Augsburg geht zumindest kirchenrechtlich weiter. Bei dem Priester handelt es sich um den Dekan von Memmingen.

Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz ( KNA )

Er ist der Vorsteher des katholischen Kirchenbezirks im Allgäu. Die Staatsanwaltschaft informierte am Freitag über die Einstellung ihrer Ermittlungen. Das kirchenrechtliche Verfahren laufe dagegen weiter, teilte das Bistum Augsburg mit.

Laut Staatsanwaltschaft bestand gegen den Geistlichen der Anfangsverdacht, er habe sich "über Jahre hinweg durch mehrere sexualbezogene Handlungen, die gegenüber einer Person erfolgt sein sollen, strafbar gemacht". Dieser Verdacht habe sich aber nicht bestätigt. Gegenüber der "Augsburger Allgemeinen" ergänzte ein Sprecher der Behörde, es habe sich kein Anhaltspunkt dafür ergeben, dass das Geschehen zwischen dem Dekan und einer Frau nicht einvernehmlich gewesen sei. Die Frau habe sich "spirituell" zu dem Geistlichen hingezogen gefühlt.

Vom Bistum hieß es, über einen weiteren Einsatz des Geistlichen werde nach der finalen Prüfung des Falls durch die Glaubenskongregation in Rom entschieden.

Am 10. Juni von Aufgaben entpflichtet

Die Diözese hatte den Priester am 10. Juni von seinem Amt entpflichtet und von allen Aufgaben freigestellt. Entsprechend den kirchlichen Leitlinien und den kirchenrechtlichen Normen habe Bischof Bertram Meier die Glaubenskongregation informiert und um Entscheidung gebeten, hieß es. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung sei eingeleitet. Generalvikar Harald Heinrich erklärte: "Die zu Protokoll gegebenen Aussagen in diesem uns bekannt gewordenen Fall erschüttern uns zutiefst." Man nehme den Fall "sehr ernst" und verspreche "eine durchgängige, lückenlose und transparente Aufklärung".

Der Anwalt des Dekans erklärte am Freitag, mit diesen Aussagen habe der Generalvikar für eine Vorverurteilung des Geistlichen gesorgt, und zwar unter "eklatanter Verletzung der ihm als Dienstvorgesetztem obliegenden Fürsorgepflicht". Diesen Vorwurf wies die Diözese später zurück. Das Bistum habe gemäß der kirchlichen Leitlinien gehandelt. "Die Identität des beschuldigten Geistlichen ist seitens der Diözese zu keinem Zeitpunkt preisgegeben worden."

Die Identität hatte der Anwalt am 13. Juni in einer Presseerklärung enthüllt. Darin hatte er mitgeteilt, Grund für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft "ist ein Anfangsverdacht strafbarer sexualbezogener Handlungen an einer einzelnen Person, bei der es sich um eine volljährige Frau handelt, die sich beim Missbrauchsbeauftragten der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemeldet hat". Es gelte die Unschuldsvermutung. Die kirchlicherseits eingeleiteten Ermittlungen und die Freistellung seien zwingend. Ob die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zuträfen, lasse sich daraus aber nicht ableiten.


Quelle:
KNA