Aufgabe des siebenköpfigen Gremiums sei die quantitative Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese sowie die Untersuchung des administrativen Umgangs mit Täterinnen und Tätern und Betroffenen, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Die Kommission, die sich im Juli wieder treffe, solle auch Strukturen identifizieren, die sexuellen Missbrauch ermöglicht, erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert hätten.
Gemeinsame Erklärung der Bischofskonferenz ist Grundlage
Rechtliche Grundlage der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche ist den Angaben zufolge die gemeinsame Erklärung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz mit dem Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, vom Sommer vergangenen Jahres.
Darin seien verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs festgelegt worden. Der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann habe diese Erklärung für das Bistum verbindlich in Kraft gesetzt.