Eine solche Versammlung könne keine verbindlichen Beschlüsse fällen, sagte der 82-jährige Kirchenrechtler Winfried Aymans der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost". Kein Bischof könne auf diesem Weg von seiner Amtsverantwortung befreit werden, weder durch Zwang noch durch freiwilligen Verzicht.
Die Bischöfe hatten auf ihrer Frühjahrskonferenz in Lingen beschlossen, auf einem "verbindlichen synodalen Weg" Themen wie den Zölibat, die Sexualmoral und den "nötigen Machtabbau" bei Klerikern zur Debatte zu stellen.
Einstimmiger Beschluss vonnöten
Auch Bischofskonferenzen verfügten über eine begrenzte, niemals unfehlbare Lehrautorität, so der Kirchenrechtler. Entsprechende Aussagen könnten aber nur nach einstimmigem Beschluss veröffentlicht werden. Bei einer Zweidrittelmehrheit müssten sie zuvor vom Apostolischen Stuhl überprüft werden. Lehrentwicklungen seien möglich, "denn der überlieferte Glaube muss stets im Horizont der geschichtlichen Zeit verstanden und ausgedrückt werden". Die Interpretation könne aber "nie zur überkommenen Lehre im Widerspruch stehen".
Zur von der Bischofskonferenz beschlossenen Einführung weiterer eigener Kirchengerichte in Deutschland sagte der Theologe, Bischöfe könnten außer vom Papst direkt nur von einem bischöflich besetzten Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Aymans mutmaßte, die Einsetzung eines solchen Gerichts auf Ebene der Bischofskonferenz "wäre wohl eine Überforderung".
Eigene Kommission mit Laien?
Zur kirchenrechtlichen Verfolgung von Missbrauchsfällen plädierte er für die Einrichtung einer eigenen Kommission bei der Bischofskonferenz. Dieses Gremium könnte aus drei bis fünf kanonistisch ausgebildeten Untersuchungsrichtern, darunter Kleriker und Laien, bestehen. Das Verfahren würde zunächst nicht mit einem Urteil, sondern einem Votum enden.
Dieses wäre dem beauftragten Bischof oder drei Bischofskollegen vorzulegen, die nach einer letzten Überprüfung dann das Urteil zu fällen hätten. Ein solches Verfahren müsste aber vom Apostolischen Stuhl genehmigt werden.