Der aus dem griechischen "synodos" ("gemeinsamer Weg", "Zusammenkunft") stammende Begriff Synode bezeichnet im Christentum eine Kirchenversammlung.
Die evangelischen Kirchen verstehen Synoden als ein aus Laien und Amtsträgern zusammengesetztes Kirchenparlament. In orthodoxen Kirchen sind die Synoden das oberste beschlussfassende Gremium, das auch die jeweiligen Kirchenoberhäupter wählt. Das katholische Kirchenrecht unterscheidet zwischen Diözesansynoden auf Ebene eines Bistums, Partikularkonzilien auf nationaler Ebene und der weltweiten Bischofssynode.
Die Synode hat in der katholischem Kirche beratende Funktion. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965), das die Kirche als Volk Gottes bezeichnete, wertete die Diözesansynoden auf und schuf die Institution einer weltweiten Bischofssynode. Von 1971 bis 1975 gab es eine Gemeinsame Synode der westdeutschen Bistümer in Würzburg.
Auf der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe in Lingen kündigte der Konferenz-Vorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, einen "verbindlichen synodalen Weg" zur Erneuerung und Veränderung der Kirche an. Derzeit laufen Vorgespräche zwischen Bischofskonferenz und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Der eigentliche Dialog soll nach Möglichkeit im Frühjahr 2020 starten und ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. (KNA 2020)