Basler Bischof wehrt sich im Streit mit Kirchenparlament

"Mein Vorgesetzter ist der Papst"

Weiter Streit im Bistum Basel. Der Beschluss der Luzerner Synode zu den Kirchenfinanzen und die Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle zeigt Wirkung. Der Basler Bischof Felix Gmür reagiert mit einem geharnischten Brief.

Autor/in:
Wolfgang Holz
Papst Franziskus und Bischof Felix Gmür / © Vatican Media/Romano Siciliani (KNA)
Papst Franziskus und Bischof Felix Gmür / © Vatican Media/Romano Siciliani ( KNA )

Weiter Streit im Bistum Basel – und der Bischof keilt zurück. Zur Erinnerung: Der für Finanzfragen zuständige Synodalrat, die Exekutive der Landeskirche, drohte Bischof Felix Gmür mit der Finanzkeule. Sollten entsprechende Reformforderungen nicht erfüllt werden, "behält sich die Synode vor, das Zurückbehalten eines Teils des Bistumsbeitrages zu beschließen", hieß es.

Fast eine halbe Million Euro 

Konkret geht es um eine Summe von 442.000 Franken (458.000 Euro), so der Beschluss. Hintergrund: Im Schweizer Religionsverfassungssystem kontrollieren Laien die Verteilung der Kirchensteuer. Zu den Forderungen der Synode gehören eine unabhängige Meldestelle für Hinweise auf mögliche Missbrauchsfälle, unabhängige Untersuchungen, Verzicht auf Aktenvernichtungen, Öffnung der Nuntiatur-Archive in Bern.

Schweizer Fahne und der Blick auf Basel / © Jordi C (shutterstock)
Schweizer Fahne und der Blick auf Basel / © Jordi C ( shutterstock )

Das war starker Tobak – und nun antwortete der Basler Bischof, und zwar vehement. In einem Zwölf-Punkte-Tadel-Schreiben an die Luzerner Synodalratspräsidentin Annegreth Bienz-Geisseler und an den Synodenpräsidenten Benjamin Wigger kritisiert Gmür, das Kirchenparlament habe diese Beschlüsse gefasst, obwohl es schon im Vorfeld gewusst habe, dass Umsetzungen bestimmter Forderungen bereits eingeleitet gewesen seien.

Bischof weist Zuständigkeit von sich 

So hatte das Bistum kurz zuvor unabhängige Untersuchungen an eine private Anwaltskanzlei übergeben. "Die entsprechende Medienmitteilung vom 6. November 2023 hätte der Synode bekannt sein müssen", bemängelt der Bischof. Ähnliches gelte für die unabhängige Meldestelle und für das Verbot von Aktenvernichtung. Für das Bistum Basel sei bereits seit 2017 eine unabhängige, externe Rechtsanwältin als Koordinationsperson zuständig. Und was die Archive der Nuntiatur betreffe, "bestimmt nicht der Bischof von Basel, sondern der Heilige Stuhl", so Gmür.

Was die geforderte Reform der kirchlichen Sexualmoral angeht, weist der Bischof die Zuständigkeit von sich. "Die Abkehr von der kirchlichen Sexualmoral kann der Bischof von Basel nicht beschließen", schreibt Gmür. "Da das Thema auf dem Tisch liegt, wurdedarüber zuletzt an der synodalen Versammlung des Bistums in Bern ausgetauscht, ebenso in der Deutschschweizer Ordinarienkonferenz (DOK), in der SBK [Bischofskonferenz; d. Red.] und darüber hinaus an der Bischofssynode in Rom."

"Befremdlich"

Zum Ende wird Gmür deutlich, was er von den Beschlüssen aus Luzern hält. "Es befremdet mich, dass die Synode an mich Forderungen stellt, von denen man weiß, dass sie bereits erfüllt sind, die ich wegen mangelnder Zuständigkeit gar nicht erfüllen kann oder die ein Gegenstand von Verhandlungen mit Dritten sind." Zudem akzeptiere er nicht, dass die Synode "engagierte Menschen ignoriert, die gerade für die Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle seit Jahren seriöse und professionelle Arbeit leisten".

Der Beschluss der Synode ist in den Augen des Bischofs ein herber Rückschlag. Eine moderne, synodale Kirche ringe, so Gmür, vielmehr gemeinsam um Antworten auf Fragen und um Lösungen bei anstehenden Problemen. Und: "Mein Vorgesetzter ist der Papst und sonst niemand."

Man habe den Brief zur Kenntnis genommen 

Die beiden Adressaten des Briefs geben sich angesichts der Bischofsschelte schmallippig. Synodenpräsident Wigger sagte dem Portal kath.ch, er habe den Brief zur Kenntnis genommen; und: "Die Synode hat diesen Entscheid getroffen. Der Bischof hat diesen so zu akzeptieren."

Ähnlich Synodalratspräsidentin Bienz-Geisseler; sie erklärte auf Anfrage von kath.ch: "Ich danke Bischof Felix, dass er sich mit dem Entscheid der Luzerner Synode befasst hat und nehme seinen Brief zu Kenntnis." In den nächsten Wochen werde das Kirchenparlament eine Sonderkommission bilden, die sich mit der Umsetzung des Synodalbeschlusses befassen werde. "Dies wird in Zusammenarbeit mit dem Bistum geschehen."

Kirchensteuer und Kirchenfinanzierung in der Schweiz

Das Schweizer Staatskirchenrecht weist gegenüber dem anderer Länder zahlreiche Eigenheiten auf. Seit jeher wurden zudem auf Kantonsebene regionale Lösungen entwickelt. Grundsätzlich räumen sie den Laien eine viele stärkere Mitbestimmung ein, als es das allgemeine Kirchenrecht vorsieht. Neben den Diözesen gibt es in fast allen Schweizer Kantonen im staatlichen Recht verankerte, demokratisch verfasste Körperschaften. Aus dieser Doppelstruktur erwachsen Spannungen.

Schweizer Fahne / © Mattia Vacca (KNA)
Schweizer Fahne / © Mattia Vacca ( KNA )
Quelle:
KNA