Bayerische Generalvikare empfehlen weiter Masken

Keine Sonderregeln

Nach dem weitgehenden Wegfall der staatlichen Corona-Maßnahmen begnügt sich die katholische Kirche in Bayern mit Empfehlungen an die Gemeinden. So sollen weiter FFP2-Masken bei Gottesdiensten in Innenräumen getragen werden.

Gottesdienstbesucherinnen mit einer FFP2-Maske / © Harald Oppitz (KNA)
Gottesdienstbesucherinnen mit einer FFP2-Maske / © Harald Oppitz ( KNA )

So heißt es in einer vom Bistum Würzburg am Freitag veröffentlichten Aufstellung. Dies gelte vor allem für den Gemeindegesang. Nähmen nur sehr wenige Gläubige am Gottesdienst teil, so dass Abstände von mehr als eineinhalb Metern gewahrt würden, könne davon abgewichen werden.

Eine Höchstteilnehmerzahl wird es nicht mehr geben, ebenso wenig gesperrte Bänke, markierte Sitzplätze oder eine Anmeldepflicht, wie es in den Empfehlungen weiter heißt. Sie gelten laut dem Würzburger Ordinariat bayernweit und wurden von den Generalvikaren vereinbart, also den Verwaltungschefs der sieben Bistümer. Die Gemeinden werden gebeten, keine Sonderregeln zu erlassen. "Alle Gläubigen sollen auf der Basis dieser Empfehlungen in allen Kirchen den gleichen Zugang zu den Gottesdiensten haben."

Weihwasserbecken wieder befülllt

Mit dem Corona-Virus infizierte Personen dürften weiter nicht an Gottesdiensten teilnehmen. Während der händische Friedensgruß nach wie vor entfallen soll, werden die Weihwasserbecken an Ostern wieder befüllt. Die Gläubigen werden aufgerufen, sich vorher die Hände zu desinfizieren, entsprechende Spender sollen neben die Becken gestellt werden. Kommunionhelfer sollen weiter Maske tragen und vorher ihre Hände desinfizieren.

Bei der Kirchenmusik wird der Abstand von einhalb Metern zwischen Musikern, Sängern und Gottesdienstbesuchern beibehalten. Die Maskenempfehlung gilt für sie nicht. Im Beichtstuhl empfehlen dagegen die Generalvikare weiter eine FFP2-Mund-Nasebedeckung. Bei Taufe, Firmung und Krankensalbung wird den Spendern ebenfalls zur Maske und zur Desinfektion der Hände geraten.

 

Quelle:
KNA