Der Begriff "Kreuz-Erlass" sei "irreführend", sagte Ministeriumssprecher Oliver Platzer dem Magazin "Focus" (Samstag). Es handle sich lediglich um die Ergänzung der allgemeinen Geschäftsordnung für Behörden. Ähnlich hatte Platzer sich bereits vor Inkrafttreten des Erlasses geäußert.
Kontroverse Beurteilung von Kirchenvertretern
Seit 1. Juni gilt in Bayern eine Verordnung, nach der in Behördeneingängen ein Kreuz zu hängen hat, und zwar "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns". Theater und Museen sind davon ausgenommen. Platzer erklärte, es gebe keine Pläne, die Anbringung von Kruzifixen systematisch zu erfassen. "Wir gehen davon aus, dass sich die Behördenleiter an die Geschäftsordnung halten", so der Sprecher. "Aber wir haben nicht vor, das zu kontrollieren."
Das bayerische Kabinett hatte den Erlass auf Anregung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im April beschlossen. Die Entscheidung wurde auch von Kirchenvertretern kontrovers beurteilt.
Kardinal Marx: Bedeutung des Kreuzes für alle gesellschaftlichen Gruppen deutlich machen
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, sagte der "Zeit" in dieser Woche dazu: "Es wäre besser gewesen, man hätte vorher mit allen gesellschaftlichen Gruppen, auch den Atheisten oder Vertretern anderer Religionen, gesprochen - damit sie verstehen können, wofür das Kreuz steht, und dass es ein Zeichen ist, das verbinden kann im Blick auf die Würde jedes Menschen."