Gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.
Der Münsterschwarzacher Benediktiner Abraham Sauer hatte in seinem Kloster einen abgelehnten Asylbewerber aus dem Gaza-Streifen aufgenommen, dem die Abschiebung nach Rumänien drohte. Das Amtsgericht Kitzingen erkannte in seinem Handeln zwar eine Straftat, sah ihn aber durch einen Gewissenskonflikt entschuldigt und sprach ihn in erster Instanz frei.
Der Ordensmann nahm an der Verhandlung wegen eines positiven Corona-Tests nicht teil.
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOLG) bestätigte zwar die Entscheidung der ersten Instanz im Ergebnis, nicht aber in der Begründung. Entscheidend sei vielmehr gewesen, dass der Ordensmann sich strikt an die Vereinbarung zwischen Staat und Kirchen zum Umgang mit Kirchenasylen von 2015 gehalten habe.
Auswirkungen auf weitere Verfahren zu erwarten
Außerdem gebe es keine Pflicht für die Aufnehmenden, ein Kirchenasyl aktiv zu beenden, selbst wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die erneute Prüfung des Falls ablehnend beschieden habe.
Von der Entscheidung sind Auswirkungen auf Strafverfahren gegen mehrere andere Ordensleute in Bayern wegen der Gewährung von Kirchenasyl zu erwarten.