"In besonderen Härtefällen gewährte sie von Abschiebung bedrohten Frauen, gemeinsam mit ihren Mitschwestern der franziskanischen Ordensgemeinschaft in Oberzell, Kirchenasyl."
Komitee kritisiert Verurteilung
Seelmann hatte mehreren Frauen Schutz gewährt und war dafür Anfang Juni vom Amtsgericht Würzburg wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt verurteilt worden. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Auszeichnung ist mit 3.000 Euro dotiert. Die Verleihung soll am 10. Oktober stattfinden.
Den Prozess kritisierte das Komitee "als politisch gewollten Versuch, geflüchtete Menschen in großer Not und ihre engagierten Helfer zu kriminalisieren und abzuschrecken". Kirchenasyl sei ein wichtiges Hilfsmittel, um in Einzelfällen übergroße Härten abzumildern, die Menschenwürde zu schützen und rechtsstaatliche Verfahren weiterzuentwickeln, heißt es in der Erklärung. Bereits vor dem Verfahren gab es viel Solidarität mit der Ordensfrau, unter anderem vom Würzburger Bischof Franz Jung.
Freispruch in vergleichbarem Fall
Vor Gericht hatte Seelmann darauf verwiesen, dass den beiden Frauen bei einer Abschiebung nach Italien erneut Zwangsprostitution gedroht hätte. Sie habe aus ihrem Glauben heraus und von ihrem Gewissen her nicht anders handeln können. Ende April hatte das Amtsgericht Kitzingen einen Münsterschwarzacher Benediktiner in einem vergleichbaren Fall mit Verweis auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit freigesprochen. Auch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.