Damit geht das Verfahren vom Amtsgericht Kitzingen an das Oberste Bayerische Landesgericht. In dem anderen Verfahren gegen eine Würzburger Ordensfrau lege man Berufung ein, so die Staatsanwaltschaft. Hierfür zuständig ist das Landgericht. Das Amtsgericht Würzburg hatte Schwester Juliana Seelmann der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt für schuldig befunden.
Zwei Verfahren wegen Kirchenasyl
Der Richter sprach gegen die Oberzeller Franziskanerin eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus, mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Diese gilt für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 20 Euro.
Außerdem muss die Ordensfrau 500 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Ihr Anwalt hatte bereits ebenfalls angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. In dem anderen Verfahren sah das Amtsgericht Kitzingen beim Benediktiner zwar eine strafbare Handlung. Diese sei wegen des Grundrechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit aber zu entschuldigen.