Berufsrichter und auch Staatsanwälte sollen demnach in Prozessen keine religiös geprägten Kleidungsstücke und Symbole sichtbar tragen. "Der Gerichtssaal darf keine Plattform für religiöse oder persönliche Statements sein." Verfahrensbeteiligte und die Öffentlichkeit müssten darauf vertrauen können, dass sich Richter und Staatsanwälte nur von den geltenden Gesetzen leiten ließen.
Nicht religionsspezifisch
Die geplante Vorschrift bezieht sich nach Auskunft einer Ministeriumssprecherin nicht auf eine bestimmte Religion. Auch sei noch offen, ob die Regel auf weitere Personen ausgedehnt werden solle. Zu denken wäre dabei etwa an Schöffen und Gerichtsdiener.