"Die stets gleiche, neutral gehaltene Kleidung von Richterinnen und Richtern soll allen Prozessbeteiligten schon äußerlich signalisieren, dass das Gericht objektiv, unvoreingenommen und nur nach dem Gesetz über ihren Rechtsstreit entscheidet", sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe).
Abwägungsfrage
Bei der Bekleidung gehe es um eine Abwägung zwischen persönlicher Religionsfreiheit und richterlicher Neutralitätspflicht. "Ein Gesetz mit Bekleidungsvorschriften darf sich aber nicht nur auf das Kopftuch beschränken, sondern hat auch andere religiöse Bekleidung oder Symbole einzubeziehen", sagte Rebehn.