Das sagte der CSU-Politiker gegenüber der "Passauer Neuen Presse". Die geplante Reform solle für Symbole sämtlicher Religionen gelten - vom Kopftuch bis zum offen getragenen Kreuz. An der Wand hängende Kruzifixe seien jedoch nicht betroffen.
Ausnahme Kruzifix an der Wand
"Richter und Staatsanwälte genießen wie jeder andere Bürger selbstverständlich auch den Schutz der Religionsfreiheit", betonte der Justizminister. Doch in ihrer Funktion als Vertreter des Rechtsstaats sei es unabdingbar, dass sie ihre Unabhängigkeit auch dadurch deutlich machten, dass sie "keine religiös oder weltanschaulich motivierte Kleidung" trügen.
Etwas anderes sei das bei Kruzifixen an der Wand: Sie seien "Ausdruck der kulturellen Tradition" und unbedenklich - weil die Wand, anders als die Richter und Staatsanwälte, keine Entscheidungen treffe, erklärte Bausback. Hintergrund des geplanten Verbots ist eine anstehende Reform des Bayerischen Richtergesetzes, das den Text von 1965 modernisieren soll.