Bedford-Strohm kritisiert AfD-Auftritt von Ex-Pfarrer in Talar

Demonstranten und (k)ein Pfarrer

Die evangelische Kirche ist empört über den Auftritt eines früheren Pfarrers in Talar auf einer AfD-Kundgebung in Berlin. Entsprechend äußerte sich der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm.

Mahnwache gegen Flüchtlingspolitik / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Mahnwache gegen Flüchtlingspolitik / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )

"Der Missbrauch von Amtskleidung auf einer Rechtsaußen-Veranstaltung kurz nach der fürchterlichen Gewalttat von Berlin ist ein wirklicher Affront", schrieb der EKD-Ratsvorsitzende am Donnerstagabend in einem Eintrag auf seiner Facebook-Seite. Zuvor hatte bereits die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens den Auftritt missbilligt.

Beendetes Dienstverhältnis

Thomas Wawerka, der am Mittwochabend bei einem AfD-Protest gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung vor dem Kanzleramt aufgetreten war, sei Pfarrer auf Probe in der sächsischen Landeskirche gewesen. Das Dienstverhältnis sei im August beendet worden, hieß es. Das Landeskirchenamt missbillige, dass Wawerka bei der Kundgebung den Eindruck eines amtierenden evangelischen Pfarrers und Vertreters der Kirche erweckt habe.

"Affront gegenüber Pfarrern"

Bedford-Strohm sprach von einem Affront gegenüber den rund 20.000 Pfarrern in Deutschland, die nach dem Anschlag mit zwölf Toten Trauerarbeit leisten. "Wir wollen bei den Trauernden sein und nicht bei denen, die Zwietracht säen", erklärte der oberste Repräsentant der deutschen Protestanten: "Es ist entlarvend, zu welch schlimmen Mitteln extreme Kräfte greifen, nur um aus Not und Unglück anderer ihr Kapital zu schlagen!"​

Nach dem Berliner Weihnachtsmarkt-Anschlag protestiert die AfD vor dem Kanzleramt gegen die Flüchtlingspolitik. Mit dabei: ein Mann im Talar. Dieser sei kein Pfarrer mehr, stellt die Kirche nun klar, und wirft ihm den Missbrauch von Amtskleidung vor.

Strafrechtliche Konsequenzen?

Wie die Landeskirche am Freitag auf epd-Anfrage mitteilte, sieht sie eine strafrechtliche Verfolgung der Beteiligung Wawerkas an der AfD-Kundgebung als "klare Angelegenheit der Staatsanwaltschaft".

Strafanzeige könne generell jede Person erstatten. Außerdem könne die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig werden, wenn sie von einem Verstoß gegen Paragraf 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) Kenntnis erhalte. Die Landeskirche werde Wawerka über die rechtliche Dimension seines Verhaltens informieren und nochmals darauf hinweisen, dass er nicht mehr zum Tragen des Talars berechtigt sei.


Heinrich Bedford-Strohm / © Norbert Neetz (epd)
Heinrich Bedford-Strohm / © Norbert Neetz ( epd )
Quelle:
epd