So heißt es im Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe, die von den beiden großen Kirchen in Bayern eingesetzt worden war. Die Studie war beim Zusammentreffen von Vertretern der Kirchenleitungen der Freisinger Bischofskonferenz und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vorgestellt und diskutiert worden.
Sorgfältige theologische Gottesdienstvorbereitung
Wie die Pressestellen in München in einer gemeinsamen Mitteilung bekanntgaben, schlägt der Bericht unter anderem eine sorgfältige theologische Gottesdienstvorbereitung vor. Auf katholischer Seite solle zudem das Genehmigungsverfahren für ökumenische Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen spürbar vereinfacht werden.
Positiv zur Kenntnis genommen worden sei, dass die Erzdiözese München und Freising bereits entsprechende Änderungen in Kraft gesetzt habe.
Sonntagspflicht für Katholiken
Dennoch gilt auch hier laut Auskunft eines Sprechers weiterhin, dass ein Katholik seine Sonntagspflicht nicht erfüllt hat, wenn er einen ökumenischen Gottesdienst besucht. Deshalb muss an Sonn- und Feiertage in der jeweiligen Seelsorgeeinheit, wenn ein ökumenischer Gottesdienst stattfindet, immer auch eine Eucharistiefeier angeboten werden. Sollte letztere jedoch zeitlich verschoben werden müssen, sind der Bischofsvikar oder der Generalvikar rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
Zudem bekräftigten die Kirchenvertreter ihren Wunsch nach einem vertieften Dialog mit Vertretern des Islam, wie es hieß. Eine Arbeitsgruppe sei beauftragt worden, hierfür einen Fahrplan auszuarbeiten. Angedacht seien unter anderem öffentliche Diskussionen etwa in kirchlichen Akademien.
Ein weiteres Thema bei der Unterredung sei das Reformationsgedenken in diesem Jahr gewesen. Auf Anregung des Münchner Kardinals Reinhard Marx sei vereinbart worden, beim nächsten Treffen in einer Rückschau zu bewerten, welche Fortschritte die Feierlichkeiten für das gemeinsame Glaubenszeugnis gebracht hätten. Zudem solle in den Blick genommen werden, wie der gute ökumenische Geist auch über das Jubiläum hinaus fortwirken könne.