Religionsausübung im Lockdown in Österreich möglich

Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse

Seit Montag gilt in Österreich der "Lockdown für Ungeimpfte". Gottesdienstbesuche sind aber möglich. Die neue Corona-Verordnung enthält eine generelle Ausnahmebestimmung für "Zusammenkünfte zur Religionsausübung".

Stephansdom in Wien (Archiv) / © Matyas Rehak (shutterstock)
Stephansdom in Wien (Archiv) / © Matyas Rehak ( shutterstock )

Das berichtete die Wiener Presseagentur Kathpress. Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist demnach für "die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung" zulässig.

Bischofskonferenz hatte bereits Coronaregeln verschärft

Das bestätigte auch der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, der Agentur. "Für den Bereich der katholischen Kirche gelten im Blick auf den Besuch von öffentlichen Gottesdiensten und die Feier der Sakramente die Bestimmungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die durch die neue Lockdown-Verordnung des Staates nicht eingeschränkt werden", sagte Schipka.

Er hoffe, dass die Menschen "gerade in dieser Zeit Stärkung und Hoffnung im Glauben erfahren. Ob für das persönliche Gebet, die Feier des Gottesdienstes oder den Empfang der Sakramente, die Kirchen bleiben dafür offen."

Die Bischöfe hatten bereits in der vergangenen Woche auf die gestiegenen Infektionszahlen reagiert und die Coronaregeln für die katholische Kirche verschärft. Zu den Vorgaben gehört das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske bei öffentlichen Gottesdiensten. Zusätzlich müssen alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen.

Für "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung kann eine 2G-Regel vereinbart werden. Wenn das der Fall ist, kann auf die FFP2-Maske verzichtet werden. Verschärfungen gibt es auch bei Chorgesang und Chorproben: Sie sind bis zu 25 Personen nur mit einem 2G-Nachweis oder einem negativen PCR-Test zulässig, ab 26 Personen ist ein 2G-Nachweis obligatorisch.

Einschränkungen für Ungeimpfte

Die neue Covid-Verordnung in Österreich gilt vorerst bis 24. November und müsste dann verlängert werden. Von den Einschränkungen betroffen sind alle Personen, die weder geimpft noch genesen sind. Kinder bis zum zwölften Lebensjahr sind von den Beschränkungen ausgenommen, für ältere schulpflichtige Kinder gilt der "Ninja-Pass", der die Coronatests an den Schulen nachweist, als Befreiung.


Quelle:
KNA