Entsprechend werde auch voraussichtlich nichts nach der Irland-Reise des Papstes veröffentlicht, meldete die Internetseite "Vatican Insider". Demnach meine Franziskus, die katholische Kirche verfüge bereits über die nötigen rechtlichen Instrumente, um sexuellen Missbrauch zu bekämpfen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen, schrieb der Vatikan-Experte Andrea Tornielli.
Papstbrief an die Katholiken weltweit
In Reaktion auf einen Missbrauchsbericht im US-Bundesstaat Pennsylvania hatte der Papst am Montag einen Brief an die Katholiken weltweit gerichtet, in dem er kirchliche Versäumnisse bei der Ahndung sexueller Vergehen an Minderjährigen beklagte und sich für "Null Toleranz" aussprach. Das Schreiben war jedoch pastoral geprägt und enthielt keine Hinweise auf konkrete Sanktionen. Zugleich betonte er, die Wunden der Opfer verjährten nie.
Maßnahmen nach katholischem Kirchenrecht
Nach dem katholischen Kirchenrecht stehen für die Verfolgung von Missbrauchsvergehen sowohl Diözesangerichte als auch eine strafrechtliche Abteilung der Glaubenskongregation zur Verfügung. Die Vertuschung von Missbrauchsfällen oder schwere Versäumnisse bei der Aufklärung seitens der Bischöfe wären als Amtspflichtverletzung nach Kirchenrechts-Kanon 1389 zu ahnden.
Papst Franziskus machte wiederholt deutlich, dass er am Grunde des Missbrauchsskandals einen Machtmissbrauch durch Kleriker sieht.