Aktuell befinde man sich in einem engen Austausch mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland.
Ziel sei, dass Menschen jüdischer Abstammung und Religion aus der Ukraine in Deutschland "unter erleichterten Bedingungen und unter Beteiligung der jüdischen Gemeinden an dem Verfahren der jüdischen Zuwanderung teilnehmen können", sagte ein Sprecher der Zeitung.
Grund seien "die kriegsbedingte Aussetzung des regulären Verfahrens über die Botschaft in Kiew, die humanitäre Lage in der Ukraine sowie Deutschlands historische Verantwortung".
Spezielles Aufnahmeverfahren
Nach Schätzungen des Zentralrates der Juden könnten bis zu 5.000 Personen an einer Zuwanderung über dieses Verfahren interessiert sein. Seit 1991 nimmt Deutschland laut Bericht jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion über ein spezielles Aufnahmeverfahren auf.
Seit 2005 gälten für das Verfahren höhere Hürden; Aufnahmevoraussetzungen seien etwa Deutschkenntnisse, die mindestens der Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Zudem erstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine "Integrationsprognose", ob die Zuwanderer dauerhaft selbst für ihren Lebensunterhalt in Deutschland sorgen können.
Auf Integrationsprognose verzichten
Im erleichterten Verfahren aufgrund des Kriegs in der Ukraine werde das BAMF auf die Integrationsprognose verzichten, habe das Innenministerium nun bestätigt. Die Grundkenntnisse der deutschen Sprache müssten die Betroffenen nicht mehr mit dem Stellen des Antrags, sondern binnen zwölf Monaten nach Erteilung des Aufenthaltstitels nachweisen.
Ausgegangen war die Initiative von der Grünen-Bundestagsfraktion. Die zuständige Berichterstatterin für die Förderung jüdischen Lebens, Marlene Schönberger begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung als "ein wichtiger Ausdruck unserer politischen und historischen Verantwortung".