Sie nehme mit Sorge wahr, dass die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch als Forderung der SPD in die aktuellen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene eingeführt worden sei, sagte die Vorsitzende des Diözesanrats im Erzbistum, Karlies Abmeier, am Donnerstag.
Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut dem Paragrafen rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt.
Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. Die SPD hatte sich zusammen mit den Grünen bereits in der vergangenen Wahlperiode für eine Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts eingesetzt.
Abmeier betont Schutz ungeborenen Lebens
Die geltenden Regeln wirkten "ausgleichend zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der werdenden Mütter und dem Schutz ungeborenen Lebens", sagte Abmeier. "Es ist falsch, Paragraf 218 aus Prinzip anzutasten." Das Beratungskonzept für ungewollt Schwangere im Schwangerschaftskonflikt sei gesellschaftlich anerkannt und rechtssicher. Eine mögliche Neuregelung dürfe keinesfalls zu einer Schwächung des staatlichen Schutzes für das ungeborene Kind führen.
Koalitionsgespräche seien nicht der richtige Ort, um eine Debatte mit einer umfassenden Betrachtung der rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Aspekte zu führen.
"Als Gesellschaft muss uns weniger die Streichung des Paragrafen im Strafgesetzbuch beschäftigen, sondern die Zahl von über 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr", so die Laienvertreterin weiter.
In den Beratungen zeige sich, dass neben persönlichen Lebensumständen immer wieder auch materielle Sorgen und berufliche Unsicherheiten eine Rolle spielten. "Wir müssen werdende Mütter besser begleiten und unterstützen und die Rahmenbedingungen für Kinder und Familien insgesamt verbessern." Die Zahl der Abtreibungen liegt in Deutschland seit einigen Jahren bei rund 100.000.