Berliner Mohrenstraße darf umbenannt werden

Anwohner wollten am Verfahren beteiligt werden

Die bisherige Mohrenstraße in Berlin-Mitte darf künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Eine Berufung gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht ist allerdings noch möglich.

Bisherige Mohrenstraße in Berlin / © Soeren Stache (dpa)
Bisherige Mohrenstraße in Berlin / © Soeren Stache ( dpa )

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts wies damit die Klage eines Anwohners der Straße zurück. (VG 1 K 102/22)

Dieser und sechs weitere Anwohner waren vor Gericht gezogen, nachdem das Bezirksamt Berlin-Mitte im April 2021 einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Umbenennung umgesetzt hatte.

Widersprüche dagegen wies das Bezirksamt zurück.

Ermessensentscheidung des Bezirksamts

Die sieben Anwohner beklagten eine nicht ausreichende Beteiligung an dem Verfahren. Auch berücksichtige die Umbenennung die Historie der Namensgebung nicht ausreichend.

Das Verwaltungsgericht urteilte, der Kläger habe kein formelles Recht auf Beteiligung am Umbenennungsverfahren, sodass er insoweit eine Rechtsverletzung nicht geltend machen könne. Dem Bezirksamt stehe bei Entscheidungen dieser Art ein weites Ermessen zu.

Philosoph afrikanischer Herkunft

Es sei nicht völlig unvertretbar, der Entscheidung zur Umbenennung den in jüngerer Zeit eingetreten Wandel der Anschauungen zugrundezulegen. Die Bezeichnung "Mohr" für schwarze Personen werde heutzutage jedenfalls teilweise als anstößig empfunden. Bei seiner Entscheidung habe das Bezirksamt damit das Willkürverbot nicht verletzt.

Gegen das Urteil ist eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Die Klagen der sechs weiteren Anwohner wurden laut Gericht bis zur Rechtskraft des Verfahrens ruhend gestellt. Anton Wilhelm Amo (1703- nach 1753) war der erste bekannte Philosoph afrikanischer Herkunft in Deutschland.

 

Quelle:
epd