Vatikan beklagt Aushöhlung von Religionsfreiheit in Pandemie

Beschränkungen müssen "angemessen sein"

Die katholische Kirche beklagt eine Aushöhlung des Grundrechts auf Religionsfreiheit in der Pandemie. Bestimmte behördliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit beeinträchtigten die freie Ausübung der Menschenrechte.

Kreuz auf einer Kirchturmspitze / © Chaz Muth (KNA)
Kreuz auf einer Kirchturmspitze / © Chaz Muth ( KNA )

Das kritisierte der Außenbeauftragte des Vatikan, Erzbischof Paul Gallagher, in einem Video-Beitrag zur 46. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf. Die Ausübung von Menschenrechten dürfe nur "aus einer Situation strikter Notwendigkeit" eingeschränkt werden, sagte Gallagher.

Beschränkungen müssten "angemessen sein, in nicht diskriminierender Weise angewandt werden und nur dann eingesetzt werden, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen".

Grundrecht auf Religionsfreiheit

Das Grundrecht auf Religionsfreiheit schütze das Zeugnis und den Ausdruck religiöser Überzeugung "sowohl individuell als auch kollektiv, öffentlich und privat, in Formen von Gottesdiensten, Observanz und Lehre", so der Vatikandiplomat. Es gehöre zu echter Religionsfreiheit, "dass politische Behörden mit religiösen Führern, glaubensbasierten Organisationen und solchen der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, die sich für die Förderung der Religions- und Gewissensfreiheit einsetzen".

Zudem bekräftigte Gallagher den Willen der Kirche zur Zusammenarbeit beim Schutz menschlicher Grundrechte. Die Covid-19-Pandemie habe das "Engagement für den Schutz und die Förderung der universellen Menschenrechte in Frage gestellt und gleichzeitig deren Relevanz bekräftigt", so der britische Kurienerzbischof.

Es sei "objektiv wahr, unabhängig von der Notwendigkeit eines Konsenses" sowie "von Zeit, Ort, Kultur oder Kontext", dass "jeder Mensch von Natur aus und universell mit Menschenwürde ausgestattet ist".


Quelle:
KNA