In dem Abkommen geht es um das 2019 an der Humboldt-Universität gegründete Zentralinstitut für Katholische Theologie. Erzbischof Heiner Koch erklärte, bei den offenen Fragen handle es sich um eine nachträglich in den Vertragstext eingefügte Passage zum Promotionsrecht des Zentralinstituts.
Im Juni vergangenen Jahres hatte das Berliner Abgeordnetenhaus keine Einwände gegen den Vertrag erhoben. Nach Angaben der damaligen Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sollte die Vertragsunterzeichnung mit den Apostolischen Nuntius, Erzbischof Nikola Eterovic, bis Ende 2022 erfolgen.
Katholische Kirche hat Mitspracherecht am Institut der Universität
Der Staatsvertrag regelt außer der organisatorischen Verankerung des Instituts an der Universität auch das Studienangebot sowie die Berufung von Professorinnen und Professoren an das Institut. Dabei hat die katholische Kirche ein Mitspracherecht, wie dies auch bei theologischen Einrichtungen anderer Religionsgemeinschaften an staatlichen Hochschulen der Fall ist.
Das Abkommen löst die entsprechenden Bestimmungen des sogenannten "Abschließenden Protokolls" ab, das die Beziehungen zwischen Staat und katholischer Kirche seit 1970 für West-Berlin und seit 1991 auch für das wiedervereinigte Berlin regelt.
Sie betrafen das 1957 an der Freien Universität gegründete Seminar für Katholische Theologie, das zugunsten des Zentralinstituts für Katholische Theologie aufgelöst wurde.