Betroffene: Auch evangelische Kirche braucht Vereinbarung

Aufarbeitung bisher nicht einheitlich

Betroffene von Missbrauch aus der evangelischen Kirche fordern nun ebenfalls eine Vereinbarung der Kirche zu einer unabhängigen Aufarbeitung.

Kerstin Claus, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, am 09.08.2022 in Berlin. Seit April 2022 ist sie Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. / © Hans Scherhaufer (epd)
Kerstin Claus, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, am 09.08.2022 in Berlin. Seit April 2022 ist sie Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. / © Hans Scherhaufer ( epd )

Entsprechend der Erklärung der katholische Kirche müsse sich nun auch die evangelische Kirche auf verbindliche und einheitliche Standards festlegen, sagte Kerstin Claus, die Mitglied im Betroffenenrat des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung ist, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Bislang findet die Aufarbeitung in den evangelischen Landeskirchen nach uneinheitlichen Kriterien statt. Sie werde auch nicht von unabhängigen Experten geleistet. Solange Betroffene aber keine professionellen und transparenten Strukturen vorfänden, solange werde auch die Anzeige von Missbrauch für sie immer eine hohe Hürde bleiben. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) komme nicht umhin, Geld in die Hand zu nehmen und entsprechende Strukturen aufzubauen. Auch der Beauftragtenrat der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sei kein Ersatz für eine unabhängige Kommission, da in ihr vor allem kirchliche Vertreter säßen.

Sie glaube zwar, dass "sehr viel guter Wille vorhanden" sei, notwendig seien aber mehr Professionalität und verlässliche Strukturen. Das gebe dann auch Betroffenen mehr Sicherheit, dass sorgsam mit ihren Berichten umgegangen werde. 

Quelle:
KNA