Nach dem Urteilsspruch, der eine Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an den Kläger vorsieht, fordert der Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) bei der Deutschen Bischofskonferenz auf, unverzüglich den Rahmen für die Anerkennungsleistungen auf ein Grund-Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu erhöhen.
So heißt es in einer an diesem Montag veröffentlichten Mitteilung des Betroffenenbeirates.
Obergrenze von 400.000 Euro nur eine Zahl
Ebenso sollen Zahlungen ermöglicht werden, wie es bereits 2019 von der DBK-Arbeitsgruppe vorgeschlagen wurde. Dabei dürfe die damals genannte Obergrenze von 400.000 Euro nur eine Zahl sein.
Außerdem müssten alle bisher geleisteten Zahlungen überprüft und den neuen Gegebenheiten angepasst werden, heißt es weiter. Es würde der katholischen Kirche "gut zu Gesicht stehen, wenn sie in dieser Sache von sich aus Einsicht zeigt und nicht erst durch Gerichtsurteile zu angemessenen Zahlungen verpflichtet wird".