Caritas hält Hartz-IV-Regelsätze für zu niedrig

Bildungsverlierer der Corona-Pandemie?

Gerade in der Corona-Pandemie litten Schüler aus ärmeren Haushälten, sagt der Caritaspräsident Peter Neher. Deshalb müsse der Hartz-IV-Regelsatz angehoben werden. Aber auch in anderen Bereichen sei Nachbesserung nötig.

Symbolbild: Kinder mit Tablets / © Veja (shutterstock)

Die Hartz-IV-Regelsätze sind aus Sicht der Caritas zu niedrig und verwehren Empfängern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. "Das Existenzminimum muss dringend seriös berechnet und an die Realität angepasst werden", forderte Caritaspräsident Peter Neher anlässlich der Beratung eines Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am Montag.

Vielen Schülern aus einkommensschwächeren Haushalten fehle zudem ein Computer, Tablet oder der Internetanschluss. "Es darf nicht sein, dass Kinder- und Jugendliche aus armen Haushalten die Bildungsverlierer der Corona-Pandemie sind. Sie dürfen schulisch und sozial nicht weiter abgehängt werden", so Neher weiter.

Finanzierung von Mehraufwendungen in der Pandemie

Die Krise habe gezeigt, wie wichtig neben der Bereitstellung von Geldleistungen der Zugang zur sozialen Infrastruktur, beispielsweise zu Kinderbetreuung, Beratungs-, Gesundheits-, Pflege- und Kureinrichtungen sei. Nicht akzeptabel sei allerdings, dass es keine Lösung für die Einrichtungen der Müttergenesung und der medizinischen Reha gebe, die vom Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) nicht erfasst würden.

Dringend notwendig sei auch eine Regelung zur Finanzierung der Corona-bedingten Mehraufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe.

Deutliche Zuschläge für Kinder

Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger sollen angepasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium hatte das Kabinett im August beschlossen, die Beratungen im Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Für Alleinstehende ist demnach ein Anstieg um 7 auf 439 Euro geplant, für Partner um 6 Euro auf 395 Euro.

Deutlichere Zuschläge soll es für Kinder von 14 bis 17 Jahren und für Kinder bis 5 Jahre geben. Hier sind 39 Euro beziehungsweise 28 Euro mehr vorgesehen. Künftig sollen zudem Verbrauchsausgaben, etwa für Handys und Mobilfunkverträge, stärker berücksichtigt werden.

Mit dem Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe muss der Gesetzgeber die Höhe der Regelbedarfe neu ermitteln sowie für das Asylbewerberleistungsgesetz die Höhe der Geldleistungen neu festsetzen.

 

Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes  / © Harald Oppitz (KNA)
Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA