Die Leistungshöhe soll sich zukünftig an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Daraus ergibt sich demnach ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene, wie auch jetzt schon, Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.
Bislang erhalten Opfer durchschnittlich eine Zahlung von 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr. Eine von der Bischofskonferenz eingesetzte unabhängige Arbeitsgruppe hatte zwischenzeitlich Summen bis zu 400.000 Euro vorgeschlagen.
MHG-Studie war Ausgangspunkt
Ausgangspunkt für die Änderungen ist die im Herbst 2018 veröffentlichte Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" (MHG-Studie). Die katholischen Bischöfe hatten bereits bei ihrer diesjährigen Frühjahrsvollversammlung neun Grundsätze für die Weiterentwicklung des Verfahrens beschlossen. Die Herbstvollversammlung klärte weitere Detailfragen zur Anerkennung des Leids. Die neue Ordnung löst das seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab. In dessen Rahmen wurden nach Angaben der Bischofskonferenz rund 2.400 Anträge bearbeitet.
Bistümer wollen Verantwortung übernehmen
In der Präambel zur Verfahrensordnung heißt es unter anderem: "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen sowie an schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen - gerade wenn Kleriker, Ordensleute oder Beschäftigte im kirchlichen Dienst solche Taten begehen -, erschüttert nicht selten bei den Betroffenen und ihren Angehörigen sowie Nahestehenden und Hinterbliebenen das Grundvertrauen in die Menschen und in Gott. In jedem Fall besteht die Gefahr schwerer physischer und psychischer Schädigungen. Erlittenes Leid kann nicht ungeschehen gemacht werden." Durch die materiellen Leistungen soll gegenüber den Betroffenen zum Ausdruck gebracht werden, dass die Bistümer Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernehmen.
Zur Transparenz und Unabhängigkeit des neuen Verfahrens soll vor allem die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) beitragen. Ihr gehören sieben Frauen und Männer an. Sie ist interdisziplinär mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Kriminologie besetzt. Die Mitglieder stünden in keinem Anstellungsverhältnis zu einem Bistum oder einer anderen kirchlichen Einrichtung und arbeiteten weisungsunabhängig.