Falls es auch in Deutschland zu einer Überlastung der Intensivstationen kommen sollte, dürften alte und vorerkrankte Menschen bei der Vergabe begrenzter Beatmungsplätze nicht einseitig benachteiligt werden, mahnten die Bischöfe in einer als "Hilfestellung" gedachten "Argumentationsskizze".
Derzeit ist eine solche Situation in Deutschland nirgendwo gegeben, es sind genügend Plätze vorhanden. Es wird aber nicht ausgeschlossen, dass es dazu in einer kritischen Phase kommen könnte.
Nicht nur die Prognose im Blick haben
In einem solchen Fall müssten die Ärzte eine sogenannte Triage vornehmen: Sie müssten entscheiden, wer die lebensrettende Behandlung bekommt und wer nicht.
In seinen fünfseitigen Überlegungen wendet sich das Sekretariat der Bischofskonferenz dagegen, dabei grundsätzlich "junge, nicht vorerkrankte Patienten mit leichterem Verlauf gegenüber älteren vorerkrankten Patienten bei Intensivbehandlung vorzuziehen, weil erstere ja die deutlich bessere Prognose haben".
Eine solche Triage müsse aus ethischen Gründen "klar verworfen" werden. Ein "Nutzen-Kalkül" sei abzulehnen.
Erfolgsaussichten und Dringlichkeit abwägen
Der Arzt müsse vielmehr zwei Kriterien gegeneinander abwägen: die Erfolgsaussichten und die Dringlichkeit. Diese beiden Aspekte - die miteinander im direkten Widerspruch stehen können - sind auch bei der Vergabe von Spenderorganen ausschlaggebend.
"Auch hier ist es eine Kombination aus Bedürftigkeit und Prognose, die für die Entscheidung herangezogen wird". Das Fazit der Bischofskonferenz lautet: "Als Entscheidungskriterien kommen ausschließlich medizinische Aspekte in Betracht, insbesondere aber die Behandlungsbedürftigkeit und die Prognose, die sorgfältig individuell abgewogen werden müssen."