Nur so könnten sie eine Klagewelle zu Schmerzensgeld verhindern, sagte der Sprechers des Betroffenenbeirats der Deutschen Bischofskonferenz, Johannes Norpoth, am Mittwoch dem Portal kirche-und-leben.de in Münster. Mit dem Richterspruch, nach dem das Erzbistum Köln 300.000 Euro an einen Betroffenen zahlen muss und der seit Dienstag rechtskräftig ist, liege nun erstmals ein Referenzurteil vor.
"Auszahlungsbeträge müssen deutlich steigen"
Die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der katholischen Kirche hätten sich nun an diesem Urteil zu orientieren, so Norpoth weiter. "Das wiederum bedeutet: Die Auszahlungsbeträge müssen zwingend deutlich steigen." Dies betreffe nicht nur zukünftige Entscheidungen, sondern auch Fälle, in denen die UKA bereits entschieden habe.
Anstatt auf eine mögliche Klagewelle zu warten, sollten Bischöfe umgehend Betroffene aus ihren Bistümern informieren und sie auf die Möglichkeit einer Neubewertung im UKA-Verfahren aufmerksam machen. Gleichzeitig sollten sie die von ihnen erlassene Ordnung der UKA entsprechend zum Wohle der Betroffenen anpassen. Dazu gehöre auch mehr Transparenz in den Verfahren.
300.000 Euro Schmerzensgeld
Mit seinem Urteil vom 13. Juni hatte das Landgericht Köln einem Missbrauchsopfer im Erzbistum Köln eine Zahlung von 300.000 Euro zugesprochen. Erstmalig billigte damit ein deutsches Gericht einem Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Gleichzeitig stellte das Gericht damit fest, dass eine Diözese für Vergehen ihrer Mitarbeiter haftbar gemacht werden kann.