Wie Österreich mit den Missbrauchszahlungen erfolgreich war

Bischöfe und "Klasnic-Kommission" sorgten für klare Regeln

Die katholische Kirche in Deutschland tut sich sehr schwer mit ihren Zahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs. In Österreich war dies in den 2010er Jahren glimpflicher abgegangen. Ein Blick zurück.

Autor/in:
Paul Wuthe und Alexander Brüggemann
Symbolbild Kirche und Geld / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Kirche und Geld / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die katholische Kirche in Österreich hatte schon früh einen besonders prominenten Fall von sexuellem Missbrauch. 1995 musste der Kardinal und Benediktiner Hans-Hermann Groer (1919-2003) als Wiener Erzbischof zurücktreten. Schon vergleichsweise früh entwickelte die Österreichische Bischofskonferenz aber auch - veranlasst durch die Enthüllungswelle in Deutschland 2010 - ein einheitliches Konzept, das die Kirche nach einer sehr schmerzlichen Phase am Ende gut durch die Krise brachte. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) zeichnet die Maßnahmen nach.

Kirchliche Ombudsstellen und Bußgottesdienst

Als erste Maßnahme zum Schutz der Opfer wurden 2010 kirchliche Ombudsstellen eingerichtet. Bei einem Bußgottesdienst im Wiener Stephansdom in der Karwoche wurde ein vielbeachtetes Schuldbekenntnis abgelegt. Die Bischofskonferenz beschloss im März 2010, dass die bisherigen unterschiedlichen diözesanen Regeln landesweit vereinheitlicht werden sollen; auch die Ordensgemeinschaften wurden einbezogen.

Begleitet war der Skandal von der größten Austrittswelle seit Ende der NS-Zeit; allein 2010 verließen 86.000 Katholiken die Kirche. Auch das Ausmaß der Meldungen von Betroffenen übertraf alle Befürchtungen. Deshalb bat Kardinal Christoph Schönborn als Vorsitzender der Bischofskonferenz im April 2010 die frühere Landeshauptfrau Waltraud Klasnic, eine unabhängige Opferschutzanwaltschaft einzurichten. In den ersten drei Monaten dieser "Klasnic-Kommission" (offiziell: UOK) gingen fast 1.000 Meldungen ein.

Unabhängige Opferschutzanwaltschaft

Die Kommission entscheidet nach einem selbst beschlossenen Reglement über die Zahlung einer Finanzhilfe - je nach Schwere der Vorfälle in vier Kategorien: 5.000, 15.000, 25.000 und in besonders schweren Fällen auch über 25.000 Euro. Gegebenenfalls werden zudem Therapiestunden finanziert.

Von Beginn an wurde auf die Bezeichnung "Entschädigung" verzichtet, da es praktisch unmöglich sei, erlittenes Unrecht zu quantifizieren. Das gilt insbesondere, da das Verfahren auf Glaubhaftmachung und nicht auf Beweisführung ausgerichtet ist, auch um die Betroffenen nicht erneut zu traumatisieren.

Kirchliche Stiftung Opferschutz

Zudem wurde eine kirchliche Stiftung Opferschutz gegründet. Ihr Auftrag ist es, die Empfehlungen der Unabhängigen Opferschutzkommission umzusetzen. Das Kuratorium bilden die Vorsitzenden der nationalen Ordensoberenkonferenzen sowie ein Bischof. Auch der Vorstand ist paritätisch mit Vertretern von Orden und Diözesen besetzt.

Eine kirchliche Rahmenordnung vom Juni 2010 stellt sicher, dass alle Diözesen und Ordensgemeinschaften sowie alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf die gleichen Maßnahmen und eine einheitliche Terminologie verpflichtet sind. Die Rahmenordnung wurde in der Folge mehrfach überarbeitet, vom Vatikan approbiert und ist in ihrer dritten Fassung seit 1. September in Kraft.

Breite Präventionsmaßnahmen und vierstufiges Verfahren

Ziel der kirchlichen Maßnahmen in Österreich ist, erlittenes Unrecht so weit wie möglich anzuerkennen und Konsequenzen für die Täter festzulegen. Missbrauch und Gewalt beziehungsweise deren Duldung durch Wegschauen soll mittels breiter Präventionsmaßnahmen verhindert werden.

Der Ablauf sieht ein vierstufiges Verfahren vor: Betroffene wenden sich an eine Ombudsstelle. Die Diözesankommission prüft die Vorwürfe, holt Stellungnahmen der Beschuldigten und der Institutionen ein und schlägt Maßnahmen vor. Die Unabhängige Opferschutzkommission entscheidet über Finanzhilfe und Therapie. Die Stiftung Opferschutz bindet sich an die Entscheidung der UOK und setzt diese um.

"Hinsehen statt wegschauen"

Bei begründetem Verdacht wird der Beschuldigte bis zur endgültigen Klärung dienstfrei gestellt. Erhärtet sich ein Verdacht, empfiehlt die Ombudsstelle dem Betroffenen, Anzeige zu erstatten. Besteht zudem die Gefahr, dass durch den Beschuldigten nach wie vor Personen zu Schaden kommen könnten, ist deren Schutz vorrangig. Dann wird auf Initiative der Kirchenleitung Anzeige erstattet. Zudem wird der Beschuldigte vom kirchlichen Leitungsverantwortlichen zur Selbstanzeige aufgefordert. Die Vorgehensweise ermöglicht, dass Betroffene - auch bei Verjährung - unbürokratisch Hilfe erhalten können, ohne den Rechtsweg beschreiten zu müssen, der ihnen aber weiter offensteht.

Unter dem Leitwort "Hinsehen statt wegschauen" soll fundiertes Wissen über Gewalt und Missbrauch und die Gefährdungspotentiale im kirchlichen Bereich Grundlage der Präventionsarbeit sein. Möglichst viele Mitarbeiter sollen ihre Verantwortung wahrnehmen, durch Sensibilisierung für die Themen verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz, mit Macht, Gewalt und sexuellem Missbrauch. Gefordert sind eine Null-Toleranz-Haltung und ein konsequenter, professioneller Umgang mit Verdachtsfällen. Dazu liegen konkrete Checklisten und Verhaltensregeln vor.


Quelle:
KNA