Bischöfe verteidigen eigene Vorschriften in Missbrauchs-Debatte

"Die Leitlinien werden umgesetzt"

In der Debatte um ihre Missbrauchs-Leitlinien verteidigt die Bischofskonferenz ihre Position. Eine Verschärfung der Null-Toleranz-Politik im Sinne eines ausnahmslosen Beschäftigungsverbots für sexualstraffällig gewordene Priester stehe nicht zur Diskussion, sagt Sprecher Matthias Kopp. Zugleich stellt er sich hinter den Missbrauchsbeauftragten Stephan Ackermann.

 (DR)

KNA: Herr Kopp, nach Presseberichten über die Beschäftigung eines früheren Sexualstraftäters in der Seelsorge im Bistum Trier gibt es Kritik an der praktischen Umsetzung der Missbrauchs-Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz. Wie konsequent setzen die Bischöfe ihre eigenen Leitlinien um?

Kopp: Die deutschen Bischöfe haben die neuen Leitlinien 2010 einstimmig beschlossen. Diese Leitlinien werden umgesetzt, auch im Bistum Trier.



KNA: Im Zentrum der kritischen Medienberichte steht derzeit der Trierer Bischof Stephan Ackermann, der auch bundesweiter Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche ist. Beeinträchtigt das die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Aufarbeitung der Missbrauchsfälle auch über Trier hinaus?

Kopp: In keiner Weise. Bischof Ackermann hat klar hervorgehoben, dass die Praxis in Trier durch die Richtlinien gedeckt ist. Weder die Funktion noch die Person von Bischof Ackermann stehen zur Debatte.



KNA: Die deutschen Leitlinien wurden 2010 "zur Erprobung" auf drei Jahre beschlossen. Wäre es opportun, sie jetzt vorzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen?

Kopp: Als unsere Bischöfe die Leitlinien beschlossen haben, sind sie - das haben wir auch veröffentlicht - probeweise auf drei Jahre verabschiedet worden. Natürlich beobachten wir die Erfahrungen mit den Leitlinien, gerade auch im Hinblick auf die Täter. Wir sehen aber gegenwärtig keinen Grund, die Evaluation vorzuziehen.



KNA: Welche Grenzen setzt das allgemeine Kirchenrecht einer möglichen Verschärfung der deutschen Leitlinien? Wäre zum Beispiel ein komplettes Seelsorgeverbot für sexualstraffällig gewordene Priester auch in Deutschland möglich?

Kopp: Dass es bei uns kein ausnahmsloses Beschäftigungsverbot gibt, ist besonders dem Ratschlag vieler Experten zu verdanken, die auf eine differenzierte Vorgehensweise drängen und uns teils auch als Gutachter beraten. Wir haben die Leitlinien mit Rom besprochen.



Das Interview führte Ludwig Ring-Eifel (kna)