Bischöfin sieht Evangelische Kirche in der Pflicht

"Wir haben Schuld auf uns geladen"

Derzeit sind nach Angaben von Bischöfin Fehrs ab 1950 rund 480 Fälle von Missbrauch bekannt. "Wir müssen unterscheiden zwischen institutioneller und individueller Aufarbeitung", betont die Theologin im Interview.

Kirsten Fehrs (dpa)
Kirsten Fehrs / ( dpa )

epd: Bischöfin Fehrs, Ende September hat die katholische Deutsche Bischofskonferenz die von ihr in Auftrag gegebene Studie zu sexuellem Missbrauch durch Geistliche veröffentlicht. Wann legt die evangelische Kirche nach?

Kirsten Fehrs (Hamburger Bischöfin und Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland): Die Aufarbeitung von Missbrauch hat mehrere Aspekte. Es ist zu unterscheiden zwischen institutioneller und individueller Aufarbeitung. In dem von der katholischen Kirche beauftragten Bericht ging es um eine institutionelle Aufarbeitung. Im Blick auf die dezentrale Struktur der Landeskirchen fanden solche Aufarbeitungsprozesse in der evangelischen Kirche regional statt. Zumeist, wie etwa in der Nordkirche, durch externe Teams, zusammengestellt aus Juristen, Soziologen und Traumatherapeuten.

Darüber hinaus gibt es für die individuelle Aufarbeitung in zehn Landeskirchen unabhängige Kommissionen. Dort, und das finde ich wichtig, wird durch das Gespräch mit Betroffenen deutlich, welch furchtbare Verletzungen Missbrauch verursacht hat und wo die evangelische Kirche versagt hat, Schutz zu gewähren. Das ist eine institutionelle Verantwortung, die wir als evangelische Kirche tragen und der wir uns stellen.

epd: Es gab mehrere Versuche seitens der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die Fälle in den Landeskirchen zu zählen und zu dokumentieren. Wie viele Fälle sind EKD-weit bekannt?

Fehrs: Auf der Grundlage einer aktuellen Anfrage in den Landeskirchen sind uns 479 Anträge auf Anerkennung erlittenen Leids bekannt. Es handelt sich um Fälle, die in den 1950er Jahren und in den dann folgenden Jahrzehnten passierten. Der Schwerpunkt der Fälle bezogen auf die Häufigkeit lag zwischen 1950 und Ende der 1970er vor allem im diakonischen Bereich. Zudem sind 63 Personen durch das Ergänzende Hilfeleistungssystem bekannt, und 22 Personen haben sich der Aufarbeitungskommission beim Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung anvertraut. Dabei kann es Doppelungen geben.

Angesichts der Dunkelziffer können diese Zahlen natürlich nur begrenzt aussagekräftig sein. Wir ermutigen die Opfer aber ausdrücklich sich zu melden.

epd: Bei der Tagung der Synode in Würzburg soll das Thema Missbrauch auf der Tagesordnung stehen. Worum geht es Ihnen?

Fehrs: Wir wollen damit erreichen, dass das Thema auch innerhalb der evangelischen Kirche noch mehr Aufmerksamkeit bekommt. Es konfrontiert uns mit einem Riss im Selbstbild der Kirche. Wir haben Schuld auf uns geladen. Es ist unsere Verantwortung, uns damit auseinanderzusetzen.

epd: Gibt es einen Unterschied zwischen Missbrauch in der evangelischen und in der katholischen Kirche? In der Studie der Bischofskonferenz ging es um die spezielle Machtstruktur in der katholischen Kirche und den Zölibat. Das hat die evangelische Kirche nicht.

Fehrs: Die Studie bietet viele gute Hinweise auf systemische Risikofaktoren. Das ist nicht nur für die katholische Kirche relevant, sondern auch für die evangelische wie für die Gesellschaft insgesamt. Machtmissbrauch durch vermeintlich nicht hinterfragbare Amtspersonen ist auch bei uns möglich. Autoritäre Systeme hat es auch in evangelischen Gemeinden gegeben. Problematisch in der evangelischen Kirche ist zudem oft ein Ineinanderübergehen von privaten und beruflichen Kontakten. Auch Ehrenamtliche können Täter werden. Dritter Risikofaktor sind rigide Formen von Sexualpädagogik:

In manchen eher frommen Zirkeln wurde und wird Sexualität so tabuisiert, dass man Missbrauch kaum ansprechen kann. Das andere Extrem war der bisweilen demonstrativ lockere und grenzüberschreitende Umgang mit Sexualität nach 1968. Außerdem haben die in der evangelischen Kirche üblichen flachen Hierarchien das Problem, dass bisweilen gar nicht klar ist, wer ein verantwortlicher Ansprechpartner ist.

epd: Die Kirchenkonferenz, der Zusammenschluss aller evangelischen Landeskirchen, hat eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Missbrauch beschlossen. Wie soll sie aussehen?

Fehrs: Es soll eine von kirchlichen Strukturen unabhängige externe Stelle sein, die als Ansprech- und Lotsenstelle für Betroffene zur Verfügung steht, wenn diese sich nicht an Stellen der Kirche wenden wollen. Zugleich soll es jemand sein, der das landeskirchliche System gut kennt, damit die Betroffenen an die richtigen Stellen geleitet werden. Möglich wäre auch eine schon bestehende Stelle zu beauftragen, damit sich fachlich hochqualifizierte Personen der Betroffenen annehmen.

epd: Seit dem Missbrauchsskandal sind acht Jahre vergangen. Acht Jahre, bis die EKD eine Anlaufstelle einrichtet - dauert das nicht zu lange? Die Betroffenen sind ungeduldig.

Fehrs: In diesen acht Jahren ist in der evangelischen Kirche viel passiert. Es wurden Ansprechstellen in allen Landeskirchen eingerichtet, es wurden Interventionspläne sowie Schutzkonzepte entwickelt, und es wurde ein Schulungscurriculum erarbeitet, dass alle haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisieren soll und ihnen Handlungssicherheit geben soll. Auf einem Hearing mit Betroffenen im Juni in Berlin ist deutlich geworden, dass sie die Kontakte mit den kirchlichen Stellen als wenig empathisch erlebt haben. In der Nordkirche haben wir indes eine unabhängige Ansprechstelle, die - soweit wir das einschätzen können - funktioniert hat. Entscheidend ist jetzt, dass wir als EKD sagen: Wir befassen uns damit. Wir kümmern uns.

epd: Sollten Kirchenleitungen zum Thema Missbrauch gezielt geschult werden?

Fehrs: Unsere Schulungskonzepte richten sich an alle Ebenen der evangelischen Kirche. Auch die Schulung von Kirchenleitungen halte ich für wichtig. Es ist absolut richtig, dass sich die Kirchenleitungen dieses Themas verstärkt annehmen. Dass wir diesen Weg gehen, hat ja auch die Berufung des Beauftragten-Rates gezeigt, dem ich angehöre. Der fünfköpfige Rat wird den Kontakt mit Betroffenen suchen.

epd: Bislang sind die Präventionskonzepte in der evangelischen Kirche nicht verbindlich. Ist geplant, dass sie das werden?

Fehrs: Wir haben in der Nordkirche ein Präventionsgesetz, um es so verbindlich wie möglich zu verankern. Viele Landeskirchen haben ein Interesse daran, etwas Ähnliches in Gang zu bringen. Darin geht es zum Beispiel um konkrete Ansprechpersonen, Schutzkonzepte für jede Gemeinde und Einrichtung, aber auch um eine Achtsamkeit und Sensibilisierung. Sicher ist schon vieles auf den Weg gebracht, aber gerade auch um der Betroffenen Willen müssen wir dranbleiben. Und zwar gemeinsam.

 

Quelle:
epd