Die Deutsche Bischofskonferenz wendet sich gegen eine Liberalisierung der Abtreibungs-Regelung. "Wir sehen im Moment keine Notwendigkeit, das Strafrecht so zu verändern, dass Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafrecht herausgenommen werden", sagte der Vorsitzende Georg Bätzing am Samstag vor Journalisten im hessischen Rüdesheim.
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch habe als gesellschaftlicher Kompromiss eine Befriedung gebracht. Es gebe keine Notwendigkeit dafür, diesen Kompromiss zu verändern.
Kommission der Bundesregierung
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission tritt für eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung ein und will ihre Empfehlungen am Montag offiziell vorstellen. Vorab wurde bereits bekannt, dass Abtreibungen nach den Vorstellungen das Gremiums künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein sollen.
Nach Paragraf 218 StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn es zuvor eine Beratung gab und ein Beratungsschein ausgestellt wurde.
Schutzwürdig vom Augenblick der Empfängnis an
Grundsätzlich betrachte die katholische Kirche das Leben vom Augenblick der Empfängnis an als schutzwürdig, betonte Bätzing. Diese Schutzwürdigkeit des Lebens werde auch in der Verfassung beschrieben. Daher sei es wohl begründet, diese Schutzwürdigkeit auch im Strafrecht zu positionieren.
Bätzing äußerte sich am Rande der Eröffnung der diesjährigen ökumenischen "Woche für das Leben". Die kommissarische Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, äußerte sich dabei nicht inhaltlich zu den Empfehlungen der Kommission. Die EKD wolle bis zum Jahresende den Bericht einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Paragrafen 218 StGB vorlegen, sagte sie der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Rechte stärken
In einem KNA-Interview zu Monatsbeginn hatte Fehrs eine Stellungnahme der EKD für die Expertenkommission verteidigt, wonach Schwangerschaftsabbrüche künftig unter bestimmten Umständen außerhalb des Strafrechts zu regeln seien. "Wir sehen in den Beratungsstellen, dass es eine Unwucht darstellen kann, die Abtreibung für die Frau generell unter Strafe zu stellen", so die Hamburger Bischöfin. "Wir erhoffen uns einen größeren Schutz für das ungeborene Leben, wenn wir die Rechte der schwangeren Frau stärken."
Auch die Beziehung zum Partner ist laut Fehrs zu berücksichtigen; diese gerate zumeist total aus dem Blick. Einbezogen müsse auch die gesellschaftliche Haltung, die nicht zum Austragen eines Kindes einlade, wenn man in prekären Verhältnissen lebe. "Diesen gesamtgesellschaftlichen Aspekt wollen wir stark machen", sagte die Bischöfin.