"Wir werben dafür, dass dieser mühsam errungene Kompromiss bleibt", sagte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, am Freitag in Berlin. Insgesamt habe man damit eine "befriedete Situation" erreicht. Alle Rechtsgüter seien gut abgewogen. Jüsten äußerte sich bei einer Veranstaltung der "Christen in der SPD".
Debatte um Paragraf 218
Nach Paragraf 218 im Strafgesetzbuch ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn es zuvor eine Beratung gab und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Zwischen Beratung und Abtreibung müssen mindestens drei Tage vergehen.
Eine von der Ampel eingesetzte Kommission tritt für eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung ein. Abtreibungen sollen nach Ansicht des Gremiums künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein. Die Kommission stellt die Empfehlungen offiziell am Montag vor, die Bundesregierung muss dann entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf erarbeitet.