Katholisches Büro will Abtreibungs-Regelung beibehalten

"Befriedete Situation"

Die Katholische Kirche hat sich für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung zur Abtreibung stark gemacht. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission tritt für eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung ein.

Symbolbild Frau mit Schwangerschaftstest / © fizkes (shutterstock)
Symbolbild Frau mit Schwangerschaftstest / © fizkes ( shutterstock )

"Wir werben dafür, dass dieser mühsam errungene Kompromiss bleibt", sagte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, am Freitag in Berlin. Insgesamt habe man damit eine "befriedete Situation" erreicht. Alle Rechtsgüter seien gut abgewogen. Jüsten äußerte sich bei einer Veranstaltung der "Christen in der SPD".

Karl Jüsten / © Jannis Chavakis (KNA)
Karl Jüsten / © Jannis Chavakis ( KNA )

Debatte um Paragraf 218

Nach Paragraf 218 im Strafgesetzbuch ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn es zuvor eine Beratung gab und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Zwischen Beratung und Abtreibung müssen mindestens drei Tage vergehen. 

Eine von der Ampel eingesetzte Kommission tritt für eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung ein. Abtreibungen sollen nach Ansicht des Gremiums künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein. Die Kommission stellt die Empfehlungen offiziell am Montag vor, die Bundesregierung muss dann entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf erarbeitet.

Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten aber folgende Ausnahmen:

Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA