Bischof droht schismatischen Nonnen mit Räumung

Bischöflicher Geduldsfaden reißt

Nach ihrer Exkommunikation und Entlassung aus dem Orden droht zehn abtrünnigen Nonnen des spanischen Klosters Belorado nun die Räumung. Das erklärte das Erzbistum Burgos in einer aktueller Mitteilung. Der Streit schwelt seit Monaten.

Kathedrale von Burgos / © El Greco 1973 (shutterstock)

Nachdem sie sich selbst freiwillig von der katholischen Kirche losgesagt hätten, hätten sie keinen Anspruch mehr auf den Verbleib im Kloster oder auf dessen Vermögen, so das Erzbistum Burgos . Wenn sie nicht "in naher Zukunft" freiwillig auszögen, werde man rechtliche Schritte einleiten.

Am Wochenende hatte Erzbischof Mario Iceta ein offizielles Dekret der Exkommunikation (Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft) unterzeichnet, nachdem die zehn Ordensfrauen mit Ablauf eines Ultimatums noch einmal bekräftigt hatten, den Weisungen der Kirchenleitung nicht mehr Folge zu leisten.

Papst wird nicht anerkannt

Die abtrünnigen Ordensfrauen erklärten im Mai, dass es in den vergangenen Jahren mit Blick auf den Reformkurs des Vatikan zu einer schleichenden Entfremdung gekommen sei. Die Gruppe unterstellte sich der Autorität eines ebenfalls abtrünnigen Geistlichen namens Pablo de Rojas. Der Leiter der ultrakonservativen Vereinigung "Pia Unio Sancti Pauli Apostoli" mit Sitz in Bilbao erkennt alle Päpste nach Pius XII. (1939-1958) nicht an. 2019 wurde er offiziell exkommuniziert, weil er sich irregulär zum Bischof weihen ließ.

Neben den zehn exkommunizierten Nonnen leben noch weitere fünf ältere und pflegebedürftige im Kloster. Sie haben sich dem Schisma nicht angeschlossen. Der Klarissenorden will nach eigener Aussage für diese fünf im Kloster verbleibenden Schwestern sorgen.

Hintergrund: Schisma

Ein Schisma bezeichnet im römisch-katholischen Kirchenrecht die Aufkündigung der Kirchengemeinschaft mit dem Papst oder einem Ortsbischof durch einen Einzelnen oder eine Gruppe. Übersetzt bedeutet der aus dem Griechischen stammende Begriff "Spaltung". Im Unterschied zu anderen Vergehen gegen "Glaube und Einheit der Kirche" wie Irrlehre, Irrglaube und Glaubensabfall steht beim Schisma der rechtliche Aspekt im Vordergrund. Ein Schismatiker zieht sich durch seine unerlaubte Tat die Exkommunikation zu, den Ausschluss aus der aktiven kirchlichen Gemeinschaft.

Ein weißer Pileolus / © Stefano dal Pozzolo/Agenzia Romano Siciliani (KNA)
Ein weißer Pileolus / © Stefano dal Pozzolo/Agenzia Romano Siciliani ( KNA )
Quelle:
KNA